Zum Nachweis des Markengebrauchs
Mit dem Urteil vom 25. Oktober 2012, C-553/11, «Proti» hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass der Nachweis der Benutzung (in der Terminologie des Schweizer Markenschutzgesetzes: des Gebrauchs) grundsätzlich auch durch den Nachweis der Benutzung einer anderen Marke erfolgen kann. Vorausgesetzt wird dabei, dass die entsprechenden