ZustĂ€ndigkeit gemĂ€ss ZPO im ImmaterialgĂŒterrechtsprozess
FĂŒr den Inhaber von ImmaterialgĂŒterrechten ist deren Durchsetzbarkeit von zentraler Bedeutung. Entsprechend wichtig sind in diesem Zusammenhang daher die Ausgestaltung des Zivilprozessrechts sowie eine bewusste und informierte Auswahl des KlĂ€gers zwischen verschiedenen GerichtsstĂ€nden. Mit der eidgenössischen ZPO wurden teils neue örtliche ZustĂ€ndigkeiten e
«Zuerst die innere Haltung, dann die Àussere Form!»
Besteht ein Zeichen ausschliesslich aus der Form des Produktes, vorliegend einem Lautsprecher, und verleiht diese Form dem Produkt seinen wesentlichen Wert, kann es nicht als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke eingetragen werden.Jedes absolute Eintragungshindernis ist von den anderen unabhĂ€ngig und gesondert zu prĂŒfen. Die relevanten Tatsachen, aus denen s
Aus dem Institut | Nouvelles de lâInstitut (2012 Ausgabe 6)
Schutzzertifikate werden gemĂ€ss der bisherigen Praxis des Instituts nur ausgestellt, wenn der Zeitraum zwischen Patentanmeldung und erster Zulassung eines Arzneimittels mit diesem Erzeugnis (Wirkstoff oder Wirkstoffzusammensetzung) in der Schweiz lĂ€nger ist als fĂŒnf Jahre, d.h. wenn damit eine tatsĂ€chliche VerlĂ€ngerung der Schutzfrist verbunden ist. In FĂ€llen hingegen, in denen eine Arzneimittelzulassung bereits innerhalb von fĂŒnf Jahren nach der Patentanmeldung erfolgte, wurde bis anhin â mangels Rechtsschutzinteresse an einem Zertifikat mit einer negativen Schutzdauer â kein Zertifikat erteilt.
Wettbewerbsrecht I. Schweizerisches Kartellgesetz (KG)
Der Kurzkommentar zum Kartellgesetz in der 3. Auflage hat wie seine VorgĂ€nger zweifellos den Vorteil der KĂŒrze und Ăbersichtlichkeit. Der im «Westentaschenformat» gedruckte Kommentar ist fĂŒr AnwĂ€lte und Praktiker, die sich nicht tĂ€glich mit dem Wettbewerbsrecht befassen, weiterhin eine wertvolle Arbeitshilfe. Er erlaubt einen raschen und ĂŒberschaubaren Zugr
Recht, Ordnung und Wettbewerb
Die Herausgeber Stefan Bechtold, Joachim Jickeli und Mathias Rohe und die ĂŒber 80 Autoren wĂŒrdigen und ehren mit der vorliegenden Festschrift «Recht, Ordnung und Wettbewerb» zum 70. Geburtstag von Wernhard Möschel, die ausserordentlichen Leistungen von Wernhard Möschel in der Lehre und der Forschung. Wernhard Möschels Wirken als Ordinarius fĂŒr BĂŒrgerliches