Über Legalis

Der Autor hat bisher keine Details angegeben.
Bisher hat Legalis, 1277 Blog BeitrÀge geschrieben.

Die Seite des Instituts | La page de l’Institut (2025 Ausgabe 10)

Internationales | Nouvelles internationales Neue Mitgliedstaaten internationaler Konventionen (Datum des Inkrafttretens) Abkommen von Nizza vom 15. Juni 1957 ĂŒber die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen fĂŒr die Eintragung von Marken, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967 und in Genf am 13. Mai 1977 Bahamas 3. September 2025 Budape

AIPPI Study Question Q293 – Compulsory Licensing

Die Schweiz verfĂŒgt ĂŒber ein umfassendes rechtliches System zur Zwangslizenzierung von Patenten. Nicht-exklusive Lizenzen können in FĂ€llen von öffentlichem Interesse, unzureichender Nutzung, abhĂ€ngigen Patenten, wettbewerbswidrigem Verhalten und dem Export von Arzneimitteln in LĂ€nder mit geringer ProduktionskapazitĂ€t erteilt werden. Die Lizenzen werden durch Gerichte vergeben und sind in Umfang, Dauer und Übertragbarkeit beschrĂ€nkt. Obwohl das Gesetz umfangreich ist, werden Zwangslizenzen in der Praxis selten gewĂ€hrt. Die meisten AntrĂ€ge wurden abgelehnt, mit wenigen Ausnahmen. In der Regel ist der vorherige Versuch zur freiwilligen Lizenzverhandlung erforderlich – ausser in dringenden FĂ€llen öffentlicher Nutzung. Patentinhaber haben Anspruch auf rechtliches Gehör und angemessene VergĂŒtung, die individuell festgelegt wird. Die Schweizer Gruppe hĂ€lt das geltende Recht fĂŒr ausreichend, empfiehlt jedoch Klarstellungen bezĂŒglich anhĂ€ngiger Patentanmeldungen und ergĂ€nzender Schutzzertifikate (SPCs). Sie spricht sich zudem fĂŒr eine internationale Harmonisierung aus, insbesondere im Kontext globaler Gesundheitskrisen wie COVID-19. Insgesamt schafft das System ein Gleichgewicht zwischen öffentlichem Interesse und dem Schutz von Patentrechten, bleibt jedoch in der praktischen Anwendung begrenzt. Members of the working group: Oliver Jeker (chair), Thomas Kretschmer, Lorena Piticco, Hugh Reeves, Julien Schirlin.

Praxis des ImmaterialgĂŒterstrafrechts

Bei herrlichem Sommerwetter im traditionsreichen Zunfthaus zur Zimmerleuten eröffnete Dr. iur. Michael Ritscher die diesjĂ€hrige INGRES-Tagung und unterstrich die besondere Bedeutung des interdisziplinĂ€ren Austauschs, der diese Veranstaltung seit jeher prĂ€gt. Im Zentrum der Tagung stand die dogmatische und praktische Schnittstelle zwischen Zivil- und Strafrecht im Bereich des ImmaterialgĂŒterrechts. Ritscher hob hervor, dass der strafrechtliche Diskurs Teil eines umfassenderen juristischen Dialogs sei und regte dazu an, dort BrĂŒcken zu schlagen, wo zivilrechtliche AnsprĂŒche an ihre Grenzen stossen und strafrechtliche Sanktionen ergĂ€nzend in Betracht gezogen werden können. Das abwechslungsreiche Programm war gezielt darauf ausgerichtet, den Austausch zwischen Justiz, Anwaltschaft und Wirtschaft zu fördern. Renommierte Referierende, darunter Dr. iur. Christoph Gasser, GeschĂ€ftsfĂŒhrer von INGRES und ausgewiesener Praktiker im gewerblichen Rechtsschutz, sowie weitere Expertinnen und Experten ermöglichten eine fundierte Auseinandersetzung mit den relevanten Fragestellungen. Mit seinen einleitenden Worten gab Ritscher die Richtung fĂŒr eine ebenso praxisnahe wie theoretisch fundierte Tagung vor und lud dazu ein, die Veranstaltung als Plattform fĂŒr den vertieften fachlichen Dialog zu nutzen. C’est par un magnifique temps d’étĂ©, dans le cadre traditionnel de la «Zunfthaus zur Zimmerleuten», que le docteur en droit Michael Ritscher a ouvert l’édition annuelle du congrĂšs INGRES et a soulignĂ© l’importance particuliĂšre de l’échange interdisciplinaire, qui caractĂ©rise depuis toujours cet Ă©vĂ©nement. Le congrĂšs avait pour thĂšme central l’interface Ă  la fois dogmatique et pratique entre le droit civil et le droit pĂ©nal dans le domaine de la propriĂ©tĂ© intellectuelle. Ritscher a soulignĂ© que le discours du droit pĂ©nal faisait partie d’un dialogue juridique plus large et a incitĂ© Ă  jeter des ponts lĂ  oĂč les prĂ©tentions du droit civil atteignent leurs limites et oĂč les sanctions pĂ©nales peuvent ĂȘtre envisagĂ©es en complĂ©ment. Le programme variĂ© a Ă©tĂ© conçu de maniĂšre Ă  favoriser les Ă©changes entre la justice, les avocats et l’économie. Des intervenants renommĂ©s, dont le docteur en droit Christoph Gasser, directeur d’INGRES et praticien reconnu dans le domaine de la protection de la propriĂ©tĂ© industrielle, ainsi que d’autres experts ont permis d’aborder les questions pertinentes de maniĂšre approfondie. Avec ses mots d’introduction, Ritscher a donnĂ© l’orientation d’un congrĂšs Ă  la fois pratique et thĂ©oriquement fondĂ© et a invitĂ© Ă  utiliser la manifestation comme plateforme pour un dialogue professionnel approfondi.

Energieversorgungsunternehmen im Spannungsfeld zwischen Stromversorgungs- und Kartellgesetz

Bereits viele Energieversorgungsunternehmen (EVU) stellen vertikal integriert Unternehmen dar, d.h. sie sind in verschiedenen Teilen der «klassischen» Wertschöpfungskette tÀtig. Der Trend zur vertikalen Integration verschiedener Wertschöpfungselemente bei EVU hat spÀtestens mit der Teilmarktliberalisierung 2008/9 begonnen und hat sich in den letzten Jahren

Praxis des ImmaterialgĂŒterrechts in Europa

Anschliessend an das traditionelle Wochenende im Schnee nahmen auch dieses Jahr zahlreiche Fachleute aus ganz Europa an der wiederum von Michael Ritscher konzipierten und von Christoph Gasser organisierten und weit ĂŒber die Schweiz hinaus beachteten Veranstaltung teil. Schwerpunkte lagen dieses Mal auf der Rechtsprechung des EPG und auf den AnsprĂŒchen auf f

«Dr Ander wett a Patent fĂŒr 
 grĂŒene Schnee!»

Das Archiv fĂŒr Zeitgeschichte der ETH ZĂŒrich hat die historischen Unterlagen des VSP ĂŒbernommen, aufbereitet und stellt diese nun der Forschung und interessierten Öffentlichkeit zur VerfĂŒgung. Trotz einer bewegten Geschichte ist das historische Verbandsarchiv, welches die Jahre 1888 bis 2013 umfasst, weitgehend vollstĂ€ndig ĂŒberliefert. Les Archives d’histoi

Nach oben