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«DHL/Chronopost»: Verbote von Verletzungshandlungen auf der Grundlage von Gemeinschaftsmarken haben grundsätzlich EU-weite Geltung

Erstmals nach dem Inkrafttreten der Gemeinschaftsmarkenverordnung eröffnete sich dem Gerichtshof der Europäischen Union die Möglichkeit, sich zur Reichweite des Verbots einer Verletzungshandlung zu äussern, das auf der Grundlage einer Gemeinschaftsmarke ergeht. Das Gericht entschied, dass solche Verbote grundsätzlich EU-weite Geltung haben. Für Inhaber von

Was heisst «mehr als bloss örtliche Bedeutung» von Kennzeichen im Widerspruchsverfahren gegen eine jüngere Gemeinschaftsmarkenanmeldung?

Ende März 2011 hat der Gerichtshof der Europäischen Union ein weiteres Urteil zwischen den notorisch zerstrittenen Parteien Anheuser-Busch Inc. (Anheuser) und Budějovický Budvar, národní podnik (Budvar) gefällt. Diesmal ging es um die Frage, ob sich die tschechische Brauerei Budvar in einem Widerspruchsverfahren gestützt auf die von ihr in verschiedenen EU-

Praxis des Immaterialgüterrechts in der Schweiz (2011 Ausgabe 10)

Die jüngste Tagung zur Praxis des Immaterialgüterrechts in der Schweiz fand im Anschluss an die jährliche Mitgliederversammlung im Lake Side Casino Zürichhorn in Zürich statt und wurde von RA Dr. Christoph Gasser organisiert. RA Dr. Michael Ritscher, der die Tagungsleitung innehatte, wies eingangs darauf hin, dass der Fokus der Tagung nicht auf dem Patentprozessrecht liege, da am 22. November 2011 eine eigene Veranstaltung zu diesem Thema stattfinden wird.

Kollisionen von Kennzeichen

Kollisionen von Kennzeichen, auch zwischen solchen unterschiedlicher Typologie, sind alltäglich und angesichts der grossen Zahl von Kennzeichen auch nicht zu vermeiden. Das richterliche Ermessen ist dabei sehr gross, und entsprechend schwierig ist oft die Prognose der richterlichen Beurteilung. Jürg Müller präsentiert einen Cicerone, einen «Führer», welcher

«Jovani», Urteil des Handelsgerichts Zürich vom 17. Mai 2010

Der Lieferant kann sich in einem Alleinvertriebsvertrag verpflichten, im Gebiet seines Alleinvertreters selbst keine Kunden zu beliefern. Dies gilt sowohl für Aktiv- wie für Passivverkäufe. Ein solches Direktbelieferungsverbot verletzt Art. 5 KG nicht.Gion Giger | 2011 Ausgabe 10

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