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Markenschutz durch Art. 3 lit. e UWG

Bei klassischem Verständnis von Marken- und Lauterkeitsrecht koexistieren beide Rechtsregimes im Hinblick auf die Regelung der vergleichenden Werbung friedlich. Insoweit verlangen die einschlägigen lauterkeitsrechtlichen Regelungen das Vorliegen eines Werbevergleichs, der gleichzeitig dafür sorgt, dass die Verwendung eines geschützten Kennzeichens im Rahmen

Teilweise Nichtigkeit der dreidimensionalen EU-Gemeinschaftsmarke für den Lego-Klemmbaustein in roter Farbe

Nach dem «Philips»-Entscheid im Jahr 2002 hatte der EuGH – diesmal in Bezug auf den achtnoppigen (4x2), roten Klemmbaustein von Lego – erneut über die Markenfähigkeit eines bedeutenden dreidimensionalen Zeichens zu urteilen. Im Mittelpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung stand hierbei das Eintragungshindernis von Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii VO (EG

Kumulativer Designschutz über das Urheber- und Geschmacksmusterrecht

Der EuGH verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, das in Art. 17 der Richtlinie 89/71/EG festgeschriebene Kumulierungsprinzip zwischen Urheber- und Geschmacksmusterrecht einzuhalten. Ausnahmeregelungen, mit denen ein genereller Ausschluss des Urheberrechtsschutzes für Werke der angewandten Kunst einhergeht, wie die in Italien zwischenzeitlich vorgesehene «ewig

Internationales | Nouvelles internationales (2011 Ausgabe 5)

vom 6. November 1925 über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle, revidiert in London am 2. Juni 1934, in Den Haag am 28. November 1960 (ergänzt durch die Zusatzvereinbarung von Monaco [1961], die Ergänzungsvereinbarung von Stockholm [1967] und das Protokoll von Genf [1975], und geändert 1979) und in Genf am 2. Juli 1999. | 2011 Ausga

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