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Réglementation en matière de gestion et d’attribution des noms de domaine: contraire à la Constitution?

La réglementation en matière de noms de domaine est succinte. En Suisse, leur gestion est dans une très large mesure traitée aux seuls art. 14 et suivants de l’Ordonnance sur les ressources d’adressage dans le domaine des télécommunications (ORAT). Il en résulte que l’organisme chargé d’assurer la gestion du ccTLD «.ch» et l’attribution des noms de domaine

Ergänzende Schutzzertifikate für Arzneimittel

Im Entscheid «Etanercept» vom 13. September 2010 [wiedergegeben in dieser sic!, 113] hat das Bundesverwaltungsgericht dafür gehalten, dass die Erteilung eines Schutzzertifikats an einen Gesuchsteller auch möglich sein soll, wenn für einen Dritten bereits ein Zertifikat für dasselbe Erzeugnis besteht. Die Autoren nehmen die damit einhergehende Praxisänderung

Mit verdeckten Ermittlern und Whistleblowern gegen Kartellsünder?

Seit der Kartellgesetzrevision im Jahre 2003 hat das Whistleblowing in der Schweiz auch im Kartellrecht an Bedeutung gewonnen. Die neue Bonusregelung spielt in dieser neuen Dynamik eine wichtige Rolle. Nach einer begrifflichen Klärung der in der Strafverfolgung eingesetzten verdeckten Ermittler wird die Stellung der Whistleblower im schweizerischen Recht un

Rahmenbedingungen für den Wettbewerb um Arzneimittel

Der in den Mitgliedstaaten massiv regulierte Gesundheitsbereich soll nach dem Willen der Europäischen Kommission stärker für den Wettbewerb geöffnet werden. Das komplette kartellrechtliche Instrumentarium wird zu diesem Zweck eingesetzt. Neben dem traditionellen Fokus auf Beschränkungen des Parallelhandels mit Arzneimitteln ist nunmehr mit der Anwendung des

Aus dem Institut | Nouvelles de l’Institut (2011 Ausgabe 2)

Die neue Praxis gilt, wenn ein Patentinhaber, dessen Patent erst nach der ersten Marktzulassung des Erzeugnisses als Arzneimittel erteilt worden ist, fristgerecht ein Gesuch um Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats einreicht. Neu kann auch diesem Gesuchsteller ein Zertifikat erteilt werden, selbst wenn im Gesuchszeitpunkt einem oder mehreren anderen Patentinhabern für das gleiche Erzeugnis bereits ein Zertifikat erteilt worden ist.

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