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Der Vergütungsanspruch für das Senden von Ton- und Tonbildträgern nach Art. 35 URG (inkl. Gegenrechtsvorbehalt)

Art. 35 URG ist eine auf den ersten Blick klare Regelung. Sie ist aber in der Praxis nicht immer einfach zu handhaben. Mit dem Bundesgerichtsentscheid «Tarif S» und der damit einhergehenden Klärung des Begriffs «Verwendung zu Sendezwecken» wurde eine zentrale Frage gelöst. Der vorliegende Beitrag, der auf einem Referat zur Fachtagung «Der Vergütungsanspruch

Das Kausalitätsprinzip in der Verteilung

Die Kausalität zwischen der Werknutzung, der Tarifvergütung und ihrer Auszahlung an die Berechtigten ist bei ihrer Berechnung und Weiterleitung zu berücksichtigen. Dieses «Kausalitätsprinzip» regiert das gesamte Verwertungsrecht, es stösst aber in der Praxis auf Schwierigkeiten, wo auszahlbare Vergütungen nur durch Annäherungen und Fiktionen erlangt werden

Internationales/Nouvelles internationales (2010 Ausgabe 2)

Für nähere Informationen betreffend die vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum anerkannten Sammelstellen (Art. 45c Abs. 3 PatV) siehe die Webseite des Instituts: https://www.ige.ch/juristische-infos/echts gebiete/patente/erfindungen-auf-mikrobiologischemgebiet.html.

Aus dem Institut/Nouvelles de l’Institut (2010 Ausgabe 2)

Das Institut hat seine Richtlinien in Markensachen aktualisiert und dabei unter anderem der Rechtsprechung und der Änderung der gemeinsamen Ausführungsordnung (GAFO), welche am 1. September 2009 in Kraft getreten ist (siehe Newsletter 2009/08 Marken), Rechnung getragen. Bei dieser Gelegenheit sind auch einige redaktionelle Überarbeitungen sowie kleinere strukturelle Änderungen vorgenommen worden.

Die Zuständigkeit der Schweizer Gerichte für Prozesse über und im Zusammenhang mit Patenten ab 2011

Mutmasslich gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der CH-ZPO wird das Bundespatentgericht (BPGer) seine Tätigkeit aufnehmen. Insbesondere für patentrechtliche Bestandes- und Verletzungsklagen wird das BPGer als erstinstanzliches Gericht des Bundes ausschliesslich, für andere Zivilklagen, die in Sachzusammenhang mit Patenten stehen, wird es neben den kantonalen

Buchpreisbindung: Beurteilung der österreichischen Buchpreisbindung durch den EuGH

Mit seinem Urteil von 30. April 2009 hat sich der EuGH in der Rs C-531/07 in einem Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV (ex Art. 234 EG) in Sachen Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft gegen LIBRO Handelsgesellschaft mbH zur österreichischen Rechtsvorschrift über die Preisbindung eingeführter Bücher geäussert. Der EuGH kommt zum Schluss, dass

Markenrecht

Kommentar zum Markengesetz, zur Pariser Verbandsübereinkunft und zum Madrider Markenabkommen, Dokumentation des nationalen, europäischen und internationalen KennzeichenrechtsMark Lerach / Karl-Heinz Fezer | 2010 Ausgabe 1

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