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Dommages-intĂ©rĂȘts sous forme de remise du gain suite Ă  la violation de droit d’auteur

Selon le BGH, en cas d’action en dommages-intĂ©rĂȘts sous forme de remise du gain, l’examen de la causalitĂ© suppose de tenir compte de diffĂ©rents facteurs et de distinguer entre la violation de droit d’auteur (la reprise des Ă©lĂ©ments esthĂ©tiques) et les autres Ă©lĂ©ments de l’objet concernĂ© (fonctionnalitĂ©, prix). En cas d’Ɠuvre des arts appliquĂ©s, cet examen e

Das chinesische Antimonopolgesetz in der Praxis

Wie sind die Auswirkungen des seit gut einem Jahr in China geltenden Antimonopolgesetzes? Folgt die sich nun entwickelnde Praxis weltweit anerkannten wettbewerbsrechtlichen Prinzipien? Gibt es typisch chinesische Merkmale im neuen Wettbewerbsrechtsystem? Der Beitrag untersucht die neuen Implementierungsbestimmungen sowie die ersten AusfĂŒhrungsschritte der W

Kultur Kunst Recht

Ein Buch «Kultur Kunst Recht» ist ein zweifellos anspruchsvolles Unterfangen. Und die Herausgeber lassen keinen Zweifel darĂŒber offen, wie hoch ihre eigenen AnsprĂŒche sind – beginnt doch auch dieses Buch mit «Am Anfang steht das Wort». Dass es die Herausgeber ernst meinen mit der Kultur und Kunst, sieht man jedoch bereits beim Bucheinband in BauhausĂ€sthetik

Internationales/Nouvelles internationales (2009 Ausgabe 12)

vom 6. November 1925 ĂŒber die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle, revidiert in London am 2. Juni 1934, in Den Haag am 28. November 1960 (ergĂ€nzt durch die Zusatzvereinbarung von Monaco (1961), die ErgĂ€nzungsvereinbarung von Stockholm (1967) und das Protokoll von Genf (1975), und geĂ€ndert 1979) und in Genf am 2. Juli 1999

Evaluation des Kartellgesetzes: SchlĂŒsselthemen aus rechtlicher Sicht

Die Landesgruppe Schweiz der Studienvereinigung Kartellrecht hat zusammen mit der Schweizerischen Vereinigung fĂŒr Wettbewerbsrecht (ASAS) am 14. Mai 2009 eine Tagung zur Evaluation des Kartellgesetzes durchgefĂŒhrt. Die Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern der Evaluationsgruppe, Vertretern der Wettbewerbskommission (Weko), des Bundesverwaltungsgerichts und zahlreichen WirtschaftsanwĂ€lten sowie Unternehmensjuristen in Bezug auf eine mögliche Reform der Institutionen, des Verfahrens und der Zusammenschlusskontrolle lassen den Schluss zu, dass mit dem Evaluationsbericht noch nicht das letzte Wort gesprochen wurde. Der Bericht hat vielmehr einen Stein angestossen, der nunmehr ins Rollen geraten ist – mit noch ungewisser Richtung.

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