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Markenrecht

Kommentar zum Markengesetz, zur Pariser VerbandsĂŒbereinkunft und zum Madrider Markenabkommen, Dokumentation des nationalen, europĂ€ischen und internationalen KennzeichenrechtsMark Lerach / Karl-Heinz Fezer | 2010 Ausgabe 1

Designschutz in Europa/Design Protection in Europe

Anders als im Markenrecht kann der Praktiker im Designrecht nicht auf eine Flut von Gerichtsentscheiden zurĂŒckgreifen. Dies erschwert den Alltag des Designrechtsspezialisten erheblich. Umso erfreulicher ist das vorliegende Werk – wie seine beiden VorgĂ€ngerbĂ€nde zweisprachig konzipiert und auf eine jĂ€hrliche Fortsetzung angelegt –, welches dem Praktiker ein

Editorial

Mathis Berger|Liebe Leserin, lieber LeserEin weiterer vollstÀndiger Jahrgang der sic! steht auf Ihrem Regal, liebe Leserin und lieber Leser, und schon halten Sie das erste Heft des neuen, 12. Jahrgangs in der Hand. Dass die Produktion von gedruckten Fachzeitschriften im Internetzeitalter keine SelbstverstÀndlichkeit mehr ist, haben Sie sicherlich auch schon

Patent Trolls – eine Analyse nach Schweizer Recht

Nach allen gĂ€ngigen Definitionsversuchen ist ein Patenttroll ein Patentinhaber, der die patentierte Lehre nicht selbst ausĂŒbt, sondern sein Patent und insbesondere den Unterlassungsanspruch als rein finanzielle Forderungen untermauerndes Druckmittel verwendet. Patenttrolle wurden spĂ€testens seit dem Urteil des US Supreme Court in der Auseinandersetzung zwis

Dommages-intĂ©rĂȘts sous forme de remise du gain suite Ă  la violation de droit d’auteur

Selon le BGH, en cas d’action en dommages-intĂ©rĂȘts sous forme de remise du gain, l’examen de la causalitĂ© suppose de tenir compte de diffĂ©rents facteurs et de distinguer entre la violation de droit d’auteur (la reprise des Ă©lĂ©ments esthĂ©tiques) et les autres Ă©lĂ©ments de l’objet concernĂ© (fonctionnalitĂ©, prix). En cas d’Ɠuvre des arts appliquĂ©s, cet examen e

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