Ergänzung ausländisches Scheidungsurteil in Bezug auf die berufliche Vorsorge
Vorsorgeausgleich, Ergänzung Scheidungsurteil, Vorsorgeausgleich nach Scheidung im Ausland Für die Teilung der schweizerischen beruflichen Vorsorge liegt die Zuständigkeit allein nach Art. 64 Abs. 1bis IPRG in der Schweiz. Hierbei gilt es unter anderem Folgendes zu berücksichtigen: Gerichtsstand ein Ehegatte lebt in der Schweiz: Nach Art. 64 Abs. 1bis IPRG