Beschwerdelegitimation vor Bundesgericht im Erwachsenenschutz
BGer 5A_651/2025 vom 30.10.2025Art. 76 Abs. 1 BGGErwachsenenschutz Im Gegensatz zur Beschwerdeführung im Bereich des Erwachsenenschutzes auf kantonaler Ebene, welche nach Art. 450 Abs. 2 Ziff. 2 auch nahestehenden Personen offensteht, beurteilt sich die Beschwerdelegitimation vor Bundesgericht ausschliesslich nach Art. 76 Abs. 1 BGG, womit ein eigenes schut