Überschussverteilung
BGer 5A_644/2024 vom 16.10.2025Art. 285 ZGBKinderunterhalt, Ehegattenunterhalt, Volljährigenunterhalt Die Parteien sind die Eltern eines volljährigen und eines minderjährigen Kindes. Im Rahmen von vorsorglichen Massnahmen für die Dauer des Scheidungsverfahrens stritten die Parteien über die Höhe der Unterhaltsbeiträge. In Anwendung der zweistufigen Methode