Über Simon Furler

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V Vorgestellt

Patrick Fassbind – «Die Rechte, Bedürfnisse und Interessen der Kinder und Jugendlichen sollten im Zentrum stehen.»

Dr. iur. Patrick Fassbind ist Advokat sowie Präsident der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Basel-Stadt. Welche Verbindung haben Sie zum Familienrecht? Das Familienrecht hat mich bereits sehr früh interessiert, da ich als Kind nicht verstehen konnte, weshalb meine Schulkolleginnen und Schulkollegen mehr Sackgeld erhalten als ich. Das war die

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Entzug der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels bei Obhutswechsel

BGer 5A_501/2024 vom 03.09.2024Art. 315 ZPO Kindesschutzmassnahmen, Prozessrecht, Obhut, Vorsorgliche Massnahmen, Vollstreckung Die bisherige Obhutslage ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung zu Art. 315 ZPO, unter Einbezug der Hauptsachenprognose, mit Blick auf das Kontinuitätsprinzip und zur Vermeidung einer Präjudizierung des Sachentscheides währe

V Vorgestellt

Thomas Geiser – «Die Regeln für den Kindesunterhalt sind unnötig kompliziert geworden und nicht mehr zeitgemäss.»

Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser hat sein Studium der Rechtswissenschaften, sein Doktorat und seine Habilitation in Basel und danach das Anwalts- und Notariatsexamen in Solothurn absolviert. Er ist em. Professor an der Universität St. Gallen (HSG) mit Schwerpunkt Familien- und Erbrecht sowie Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, nebenamtlicher Richter

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Aufteilung des Betreuungsunterhalts auf mehrere Kinder aus verschiedenen Beziehungen

BGer 5A_840/2023 vom 22.08.2024Art. 134 ZGB Art. 286 ZGBBetreuungsunterhalt, Kinderunterhalt A., geboren 1988, und B., geboren 1987, sind die geschiedenen Eltern von C., geboren 2016. Das Scheidungsurteil datiert vom 6. Juli 2020 und verpflichtete den Vater zur Leistung von Bar- und Betreuungsunterhalt für seine Tochter. Im Sommer 2020 heiratete A. erneut u

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Aktualisierung der Entscheidgrundlagen nach Rückweisungsentscheid

BGer 5A_178/2024 vom 20.08.2024 (Publikation vorgesehen)Art. 296 Abs. 1 ZPO Art. 29 Abs. 2 BVelterliche Sorge, Obhut, Prozessrecht In Kinderbelangen in familienrechtlichen Angelegenheiten erforscht das Gericht den Sachverhalt von Amtes wegen gemäss Art. 296 Abs. 1 ZPO. Auch die Berufungsinstanz hat die Pflicht, von sich aus alle tatsächlichen Elemente in Be

P Praktisches

Familienverfahrensrecht ab 1. Januar 2025

Prozessrecht, Familienrecht Am 1. Januar 2025 tritt die Revision der Zivilprozessordnung in Kraft. Sie bringt substantielle Änderungen im Familienverfahrensrecht mit sich. Diese Änderungen werden nachfolgend in Form einer Übersicht präsentiert. Für eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Thematik wird am Ende, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, auf vier A

U Urteil des Monats

Angemessene Entschädigung nach Art. 124e ZGB bei entwidmetem WEF-Vorbezug und Gütertrennung; Zeitpunkt der Rententeilung nach Art. 124a ZGB

BGer 5A_336/2023 vom 17.07.2024 (Publikation vorgesehen)Art. 122 ZGB Art. 123 ZGB Art. 124a ZGB Art. 124 e ZGB Art. 247 ZGB Art. 58 ZPO Art. 277 ZPO Art. 30c BVG Art. 22a FZGScheidungsklage, Vorsorgeausgleich, Gütertrennung, Prozessrecht Diesem zur Publikation vorgesehenen Bundesgerichtsentscheid lag zusammengefasst folgender Sachverhalt zugrunde: A., gebor

P Praktisches

Vorsorgeteilung – Gibt es Optimierungsmöglichkeiten?

Vorsorgeausgleich Oft ist das Vorsorgevermögen einer der grössten Vermögenswerte von in Scheidung begriffenen Ehegatten. Durch eine gezielte Planung der Vorsorgeteilung besteht erhebliches Potential zur Steuerersparnis, aber auch zur Optimierung der Altersrente. Nach Art. 122 f. ZGB werden die während der Ehe erworbenen Ansprüche gegenüber der beruflichen V

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Berechnung des Ehegattenunterhalts

BGer 5A_418/2023 vom 06.05.2024Art. 58 ZPO, Art. 92 ZPOEheschutz, Ehegattenunterhalt Gemäss der für Ehegattenunterhalt geltenden Dispositionsmaxime darf das Gericht einer Partei nicht mehr und nichts anderes zusprechen, als sie verlangt, und nicht weniger, als die Gegenpartei anerkannt hat (Art. 58 Abs. 1 ZPO). In Bezug auf den Unterhalt ist zur Ermittlung

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Ausnahmsweise Anzehrung von aus Erbschaft stammendem Vermögen

BGer 5A_292/2023 vom 06.05.2024Art. 176 ZGBEheschutz, Kinderunterhalt Die bundesgerichtliche Rechtsprechung, wonach das aus einer Erbschaft stammende Vermögen in der Regel nicht anzuzehren ist, stellt lediglich einen Grundsatz dar, von welchem in Ausnahmefällen abgewichen werden kann (E. 4.1). Sofern der gebührende Familienbedarf mit dem Einkommen und dem n

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