Über Simon Furler

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V Vorgestellt

Zacharias Ziegler – «Eine der grössten Stärken des Familienrechts ist gleichzeitig eine seiner Schwächen: Es lässt sehr viel Raum für den Einzelfall.»

Zacharias Ziegler studierte an den Universitäten Luzern und Wien. Seit der Erlangung seines Anwaltspatents im Jahr 2018 ist er mit Hauptschwerpunkt im Familienrecht tätig, seit August 2026 bei Zanetti Rechtsanwälte AG. Im Jahr 2025 erlangte er den Titel Fachanwalt SAV Familienrecht. Welche Verbindung haben Sie zum Familienrecht? Mich hat am Familienrecht sc

P Praktisches

Die Vorsorgeteilung bei grossem Altersunterschied

Vorsorgeteilung [1] Wenn die Ehegatten einen grossen Altersunterschied aufweisen, kann die hälftige Teilung der beruflichen Vorsorge aufgrund unterschiedlicher Vorsorgebedürfnisse unbillig sein. Das Gesetz sieht in Art. 124b Abs. 2 Ziff. 2 ZGB explizit für diesen Fall eine Ausnahmeregelung von der hälftigen Vorsorgeteilung vor. Betreffend den Altersuntersch

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Ausnahmen im Rahmen der Vorsorgeteilung

BGer 5A_517/2024 vom 02.06.2026Art. 122 ZGB Art. 124b ZGB Art. 124e ZGBVorsorgeteilung Aufgrund von Unterhaltsrückständen von über CHF 100‘000 und nach einer Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht sowie aufgrund der Vorsorgebedürfnisse der Parteien verweigerte die Vorinstanz die Teilung der Vorsorgeguthaben der Ehefrau (E. 13). Das Bundesgerich

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Bestimmung der Leistungsfähigkeit

BGer 5A_175/2025 vom 27.05.2026Art. 163 ZGBEheschutz Im Rahmen eines Eheschutzverfahrens ist es nicht willkürlich, dass Zuwendungen, welche bereits während 10 Jahren regelmässig eingingen und welche den Betrag der Gesamteinkünfte des Ehepaares deutlich übersteigen, bei der Bestimmung der Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. [...]Simon Furler | legalis

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Primat der Eigenversorgung

BGer 5A_16/2025 vom 20.05.2026Art. 125 ZGBScheidung, Nachehelicher Unterhalt, Eigenversorgungskapazität Das Bundesgericht bestätigt, dass auch nach langer Ehe, aus welcher Kinder hervor gingen, und klassischer Rollenverteilung das Primat der Eigenversorgung gilt. Demnach erkennt das Bundesgericht keine Rechtsverletzung, wenn der heute 59-jährigen, gesunden

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Obliegenheit zur Ausschöpfung der Eigenversorgung

5A_631/2024 vom 15.05.2026Art. 163 ZGBEheschutz, Eigenversorgungskapazität, Ehegattenunterhalt Im Rahmen eines Eheschutzverfahrens gilt die Obliegenheit zur Ausschöpfung der Eigenversorgung analog einem nachehelichen Verhältnis, jedoch weniger akzentuiert. Die exorbitante Leistungsfähigkeit des Ehemannes lässt eine anhand der ehelichen Lebenshaltung orienti

V Vorgestellt

Yvo Biderbost – «Nachhaltige Gesetzgebung sollte schon aktualitätsbezogen, aber nicht unhinterfragt schlagzeilengetrieben sein.»

Prof. Dr. Biderbost studierte und doktorierte an der Universität Freiburg i.Ue. Seit dem Jahr 2005 ist er Leiter des Rechtsdienstes der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich. Darüber hinaus besitzt er Lehraufträge an den Universitäten Luzern, Zürich und Freiburg und publiziert wiederkehrend in den Bereichen des Familienrechts, insbesondere d

P Praktisches

Art. 165 Abs. 2 ZGB: Ausserordentliche Beiträge aus dem Einkommen oder Vermögen eines Ehegatten – eine Auslegeordnung

Familienrecht, Scheidung, Güterrecht Hat ein Ehegatte im Beruf oder Gewerbe des anderen erheblich mehr mitgearbeitet, als sein Beitrag an den Unterhalt der Familie verlangt, so hat er dafür Anspruch auf angemessene Entschädigung (Art. 165 Abs. 1 ZGB). Dies gilt auch, wenn ein Ehegatte aus seinem Einkommen oder Vermögen an den Unterhalt der Familie bedeutend

U Urteil des Monats

Berücksichtigung von Steuerbelastung und Sparquote bei Berechnung des Unterhalts

  BGer 5A_91/2025 vom 04.02.2026 Art. 176 ZGB Art. 163 ZGB   Eheschutz, Überschussanteil, Unterhalt, Sparquote   A., geboren 1973, und B., geboren 1974, heirateten im Jahr 2014. Das Kind C. wurde am 31. Mai 2014 geboren. Die Parteien haben das Getrenntleben mit dem Auszug von A. per 27. Mai 2020 aufgenommen. Beide Parteien haben weitere vollj

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Aufschiebende Wirkung einer Berufung gegen vorsorgliche Massnahmen

BGer 5A_692/2025 vom 15.01.2026Art. 315 ZPOVorsorgliche Massnahmen Die Gewährung der aufschiebenden Wirkung einer Berufung gegen vorsorgliche Massnahmen setzt einen nur schwer wiedergutzumachenden Nachteil voraus. Dieser kann sogar aus dem Zeitablauf während des Prozesses bestehen. Es muss eine Abwägung zwischen den Nachteilen des Berechtigten und des Verpf

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