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LEITARTIKEL

Zur Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach langjähriger Ehe

Nachehelicher Unterhalt

Ist der nacheheliche Unterhalt nach langjähriger Hausgattenehe Schnee von gestern oder doch nicht?

Im Jahr 2021 erliess das Bundesgericht in quasi gesetzgeberischer Art mehrere Entscheide, mit dem Ziel, das Unterhaltsrecht schweizweit zu vereinheitlichen. Es legte die Kriterien zur Annahme einer Lebensprägung im Bereich des nachehelichen Unterhalts neu fest. Gleichzeitig gab es formell die bisherige Altersgrenze von 45 Jahren betreffend die Zumutbarkeit zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der unterhaltsansprechenden Person nach langjähriger Hausgattenehe mit klassischer Rollenteilung auf.[1]

Der vorliegende Beitrag analysiert in kurzer Form die im Jahr 2021 erfolgte Rechtsprechungsänderung. Sodann wird ohne Anspruch auf Vollständigkeit versucht, eine Übersicht über seither ergangene Urteile zu schaffen. Hierfür werden einschlägige Bundesgerichtsurteile sowie Urteile kantonaler Instanzen beleuchtet.

Im Sinne eines Fazits werden die aus d [...]

Simon Furler | legalis brief FamR 29.04.2025