Häufige Fragen (FAQs)
Allgemeine Fragen:
Zur Recherche und Nutzung der Inhalte von legalis müssen Sie sich persönlich einloggen. Sie können sich auch zu einem kostenfreien 6-Wochen-Test anmelden. In diesem Falle erhalten Sie die Login-Daten per E-Mail nach der Registrierung.
Die AGBs finden Sie im Bereich „Über uns“.
Die Nutzung ist nur möglich mit einem Abonnement eines oder mehrerer Module. Einen kostenpflichtigen Einzeldokumentenabruf bieten wir außerhalb des Abos nicht an. Es können nur Dokumente geöffnet werden, die Bestandteil eines abonnierten Moduls sind.
Gesetze und Entscheide werden täglich aktualisiert. Die Zeitschriften und gedruckten Bücher werden in der Regel vor oder zeitgleich mit dem Erscheinen der Print-Ausgabe aktualisiert. Die Aktualisierungen sind im Preis enthalten.
Nein. Mitarbeiter und Studenten ausgewählter Universitäten können kostenfrei nutzen. Zur Zeit sind dies die folgenden Universitäten und Hochschulen: Universität Basel, Universität Bern, Universität St. Gallen, Universität Luzern, Universität Zürich, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Université de Neuchâtel, Université de Fribourg, Université de Genève, Kalaidos Fachhochschule/Kalaidos Law School, Université de Lausanne, Università della Svizzera Italiana, Hochschule Luzern (HSLU). Substituten können diesen Zugang nur nutzen, wenn sie an einer der genannten Institutionen immatrikuliert sind.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des jeweiligen Bezugszeitraums.
Unsere Preise sind unabhängig von der Anzahl der Transaktionen – ganz egal, ob Sie Suchen ausführen, gefundene Treffer öffnen oder Dokumente ausdrucken. Sie können so oft und so lange in den Inhalten der Module recherchieren und arbeiten, wie Sie wollen – ohne zusätzliche Kosten.
Fragen zur Anmeldung oder Registrierung:
Sie melden sich über die Registrierung an und wählen dort ein Modul Ihrer Wahl. Bei Interesse gemeinsam mit bis zu zwei Online-Zeitschriften.
Diese Angaben finden Sie im Erklärungstext zuoberst auf der Registrierungsseite, in den AGBs unter Punkt 3.1. sowie in der Anmeldebestätigung.
Die Registrierung zum Test verfällt nach 6 Wochen, d.h. sie muss nicht widerrufen werden. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich. Sie bestellen ohne Risiko.
Über die Online-Registrierung kann sich jeweils nur ein Nutzer anmelden. Wenn Sie mehr als einen Nutzer zum Test anmelden wollen, wenden Sie sich bitte an das legalis-Team entweder telefonisch unter +41 (0)61 228 90 29 oder per Mail: [email protected].
Wenden Sie sich hierzu bitte an unseren Kunden-Service entweder telefonisch unter +41 (0)61 228 90 29 oder per Mail: [email protected].
Wenden Sie sich hierzu bitte an unseren Kunden-Service entweder telefonisch unter +41 (0)61 228 90 29 oder per Mail: [email protected].
Fragen zur Bedienung:
Sie finden die Login-Box oben rechts auf dieser Seite. Hier können Sie sich einloggen.
Innerhalb der Anwendung können Sie sich rechts oben durch Klicken auf das Symbol ausloggen. Generell müssen Sie sich nicht ausloggen. Allerdings läuft eine begonnene Sitzung ohne aktives Ausloggen technisch bedingt noch für ca. 10 Minuten weiter. Während dieser Zeit kann es passieren, dass Einzelnutzeraccounts sich nicht erneut einloggen können bzw. bei Mehrfachnutzeraccounts kein Zugang möglich ist, wenn zur gleichen Zeit alle Benutzerkonten eines Kunden bereits eingeloggt sind, d.h. keine weiteren Lizenzen mehr verfügbar sind.
Wenden Sie sich hierzu bitte an unseren Kunden-Service entweder telefonisch unter +41 (0)61 228 90 29 oder per Mail: [email protected].
Der Ausdruck ist jederzeit ohne weitere Kosten möglich. Eine missbräuchliche Nutzung, insbesondere der systematische Download von Inhalten unter Einsatz technischer Hilfsmittel, wie z.B. Crawlern, ist untersagt (vgl. AGB Ziff. 9.9).
Zudem können Sie einen Vorabvergleich machen, indem Sie mit der Maus über einen Link in einem Dokument fahren. Es öffnet sich ein kleines Fenster, dass eine Vorschau auf das verlinkte Dokument anzeigt.
Wenn ein Buch in einem Fachmodul auf legalis durch eine Neuauflage ersetzt wird, bleibt die Altauflage auch weiterhin verfügbar. Man muss dafür die aktuelle Auflage öffnen. Im rechten Seitenfenster wird Ihnen unter der Überschrift Zitierte Dokumente eine Unterüberschrift Vorauflage angeboten. Unter dieser Überschrift finden Sie sämtliche verfügbaren Verweise auf die Vorauflage(n). In der Loseblattsammlung «Wassermeyer DBA» lautet diese Überschrift Vorherige EL.
Im rechten Fensterpanel werden Ihnen unter der Überschrift Zitierte Dokumente sämtliche in einem Dokument zitierten Dokumente angezeigt. Zudem erhalten Sie hier – in Abhängigkeit vom Dokumenttyp – weiterführende Referenzen, wie z.B. auf den Original-Entscheid, der in einem Zeitschriftenartikel besprochen oder übersetzt wird. Unter der Überschrift Verwandte Dokumente erhalten Sie sämtliche Dokumente, die entweder das Dokument selbst zitieren oder ein verwandtes Dokument, wie z.B. den entsprechenden Gesetzesartikel zu einer Kommentierung.
Wenn Sie zum Beispiel nach einem bestimmten BGer suchen, genügt es die Zitierung in das Suchfeld einzugeben:
und ENTER zu drücken. Die Trefferliste enthält dann den Originalentscheid sowie die übersetzte/kommentierte Version in der Praxis. Wenn es keine Übersetzung oder Kommentierung gibt, enthält sie nur den Originalentscheid. Ausserdem wird jetzt neu auch die Übersicht der Leitentscheide aufgeführt, falls der BGer-Entscheid dort enthalten war.
BGE -> Praxis
Wenn Sie nach einem bestimmten BGE suchen, können Sie wieder die Zitierung mit oder ohne „BGE“ und mit der ersten Seite des BGE in dasselbe Suchfeld eingeben. Wenn der BGE in der Praxis direkt kommentiert oder übersetzt wurde, taucht er in der Trefferliste zusammen mit dem Praxisartikel auf:
Wenn er in der Praxis nicht direkt kommentiert oder übersetzt wurde, sondern die zugrundeliegende BGer-Entscheidung, dann landen Sie direkt im BGE. Im rechten Panel sehen Sie bei den Entscheidungen ab 2000 den Verweis auf den zugrundeliegenden BGer.
Wenn Sie auf diesen klicken, sehen Sie in der BGer-Entscheidung im rechten Seitenpanel den Verweis auf den Praxisartikel, falls dieser existiert:
Praxis -> BGer oder BGE
Umgekehrt können Sie in dasselbe Suchfeld die Praxiszitierung (in sämtlichen denkbaren Formen, z.B. Pra 2012, 20) eingeben und springen damit direkt in den Praxisartikel. Im rechten Seitenpanel sehen Sie unter der Überschrift Übersetzte Entscheide (BGer) bzw. Übersetzte Entscheide (BGE) die zugrundeliegenden BGer und/oder BGE.
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