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Aufsätze / Articles

Mit der letzten Urheberrechtsrevision erhielten die Gedächtnisinstitutionen mit Art. 24e die Möglichkeit, in Verzeichnissen online auf ihre Bestände hinzuweisen. Bei Bildern halten sie sich jedoch kaum an die zentrale Bedingung dieser Schrankenbestimmung, ermöglichen als eigentliche Online-Museen den Werkgenuss und dadurch auch illegale Weiternutzungen, z.B. durch Webcrawler im Dienst von KI-Modellen.

Christoph Schütz | sic! 2025 édition 11