Stärken und Schwächen der Europäischen Patentorganisation
Tagungsbericht zur INGRES-Veranstaltung vom 18. April 2008 in Bern
Tagungsbericht zur INGRES-Veranstaltung vom 18. April 2008 in Bern
Auf Ende 2006 wurde die Rekurskommission für geistiges Eigentum aufgelöst. Deren Zuständigkeiten sind per 1. Januar 2007 ins Bundesverwaltungsgericht überführt worden. Dieses hat sich auf dem Gebiet des geistigen Eigentums im Wesentlichen der Praxis der Vorgängerbehörde angeschlossen. Zum Teil, insbesondere im Bereich der Formmarken, ist aber eine Weiterent
Das Schweizer Forum für Kommunikationsrecht SF-FS beabsichtige eine Öffnung in Richtung Medienrecht, verkündet Dr. Andreas Meili, Rechtsanwalt, Zürich, den Teilnehmern der Veranstaltung. Auch einige Journalisten sind anwesend. Kritiker würden sagen, leitet Meili ein, dass eine Verrechtlichung des Presserats im Gange sei, obschon dessen Entscheide keine rechtlich durchsetzbaren Sanktionen nach sich zögen. Weil das Verfahren vor dem Presserat zudem «gratis» sei, würden Teile des Medienrechts dorthin verlagert.
Der Autor des Buches «Europäisches Markenrecht – das Gemeinschaftsmarkensystem» ist Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht und war Mitglied der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt von 1997 bis 2007. In konziser Form gewährt er dem Leser einen fundierten Einblick in das europäische Markenrecht. Gemäss der englischen Wendung «in
Die Autoren haben mit dem Werk eine sehr praxis- und prüfungstaugliche, mit Erläuterungen und Kommentaren versehene Aufbereitung des EPÜ 2000 geschaffen. Obwohl das Werk unter der Bezeichnung «Kommentar» geführt wird, ist es nicht mit einem Gesetzeskommentar im herkömmlichen Sinne vergleichbar, vielmehr bietet es eine gute und solide Grundlage für die tägli
Das Bundesgericht hat in einer patentrechtlichen Entscheidung die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen bei der Gewinnberechnung präzisiert und unabhängig von den subjektiven Voraussetzungen seitens des Verletzers auch den Einwand des zulässigen Alternativverhaltens bejaht. Der vorliegende Beitrag analysiert diese Rechtsprechung vor dem H
Madrider System: Aufhebung der «Sicherungsklausel» und weitere Änderungen