Ein Schutzschriftenregister für die Schweiz?
Die vorsorglichen Massnahmen, die von einem Gericht getroffen werden, dienen dazu, einer Partei einen vorläufigen und schnellen Rechtsschutz zu gewähren. Sofern es sich um dringende beziehungsweise eilige Massnahmen handelt, kann das Gericht den Rechtsschutz auch superprovisorisch anordnen. Dies hat aber zur Folge, dass die Beklagtenseite zunächst keine Möglichkeit hat, zur Klage Stellung zu nehmen. Die Massnahme wird angeordnet und die beklagte Partei hat dieser Massnahme Folge zu leisten. Welche Möglichkeit hat die Beklagte dennoch, vor Erlass der Verfügung Stellung zu nehmen?