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Mainstream – Streaming als Nutzungsform der Gegenwart und der Zukunft

Sei es das schwedische Unternehmen Spotify oder die amerikanische Firma Netflix, On-demand-Streaming-Angebote sind global beliebt und die Musik- und Filmbranche spricht ihnen ein erhebliches Potenzial zu. Dieser Beitrag erläutert die rechtlichen Qualifikationsschwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Streaming-Prozess und diskutiert die daraus resultierenden

Urheberrechtliche Beurteilung von IaaS- (und XaaS)-Cloud-Diensten für die betriebliche Nutzung gemäss Art. 19 URG

Bei der reinen Nutzung der Angebote eines IaaS-Cloud-Anbieters ohne Vervielfältigungshandlungen desselben handelt es sich nicht um eine Herstellung von Vervielfältigungen durch einen Dritten im Sinne von Art. 19 Abs. 3 URG, sondern um eine Vervielfältigung durch den Eigengebrauchsberechtigten, den Cloud-Nutzer. Umgekehrt liegt aber eine Vervielfältigung bei

Praxis des Immaterialgüterrechts in der Schweiz (2013 Ausgabe 11)

Das Institut für gewerblichen Rechtsschutz (INGRES) führte die mittlerweile traditionelle alljährliche Tagung zur Praxis des Immaterialgüterrechts wie gewohnt im Anschluss an seine Mitgliederversammlung im Lake Side Casino Zürichhorn in Zürich durch. Für die Leitung der Tagung zeichnete sich RA Dr. Michael Ritscher, Präsident von INGRES, und für die Organisation RA Dr. Christoph Gasser, Geschäftsführer des Instituts, verantwortlich. Wie in den vergangenen Jahren präsentierten auch an der diesjährigen Veranstaltung hervorragende Fachleute die aktuellen Urteile und neuesten Entwicklungen in den Bereichen des Patent-, Urheber- und Kennzeichenrechts.

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