Mainstream – Streaming als Nutzungsform der Gegenwart und der Zukunft
Sei es das schwedische Unternehmen Spotify oder die amerikanische Firma Netflix, On-demand-Streaming-Angebote sind global beliebt und die Musik- und Filmbranche spricht ihnen ein erhebliches Potenzial zu. Dieser Beitrag erläutert die rechtlichen Qualifikationsschwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Streaming-Prozess und diskutiert die daraus resultierenden
Urheberrechtliche Beurteilung von IaaS- (und XaaS)-Cloud-Diensten für die betriebliche Nutzung gemäss Art. 19 URG
Bei der reinen Nutzung der Angebote eines IaaS-Cloud-Anbieters ohne Vervielfältigungshandlungen desselben handelt es sich nicht um eine Herstellung von Vervielfältigungen durch einen Dritten im Sinne von Art. 19 Abs. 3 URG, sondern um eine Vervielfältigung durch den Eigengebrauchsberechtigten, den Cloud-Nutzer. Umgekehrt liegt aber eine Vervielfältigung bei
Internationales | Nouvelles internationales (2013 Ausgabe 11)
Neue Mitgliedstaaten internationaler Konventionen (Datum des Inkrafttretens)
«Wer hat’s erfunden?» – Die neuen Bestimmungen zur Kennzeichnung von Schweizer Produkten und Dienstleistungen
Ende Juni 2013 wurde die Swissness-Vorlage vom Schweizer Parlament gutgeheissen. Die Revision regelt im Wesentlichen die Bestimmungen zur Verwendung des Schweizer Kreuzes auf Produkten sowie die Voraussetzungen zur Kennzeichnung von Dienstleistungen, Naturprodukten, Lebensmitteln sowie Industriegütern als «Swiss made» neu. Die Revision zielt auf eine nachha