EuGH: Livestreaming von Fernsehprogrammen nur mit Zustimmung der Rechtsinhaber
Fernsehprogramme werden seit Längerem nicht mehr nur über Antenne, Kabel und Satellit verbreitet, sondern in stetig zunehmendem Umfang auch via Internet. Mit dieser Rechtstatsache wurde jüngst auch der EuGH konfrontiert. Antwortend auf die Vorlagefragen eines englischen Gerichts hält er in vorliegendem Urteil fest, dass die öffentliche Wiedergabe nach Art.