Beste Hotelfachschulen
Die Beschwerdegegnerin führte auf ihrer Website u.a. die Aussage an, sie gehöre zu den 10 besten Hotelfachschulen («X ranked in the top 10 international hospitality schools favoured by international industry recruiters»). Die Beschwerdeführerin machte sinngemäss geltend, diese Aussage sei irreführend, da die indirekt zitierte Studie keinerlei hinreichende Grundlage dazu biete. Die Beschwerdegegnerin beantragte aufgrund der fehlenden Passivlegitimation Nichteintreten; materiell führte sie aus, dass die Hinweise keine unlauteren Tatbestände erfüllen würden.