Wann meint «means-what-it-says», was es sagt?
Der EuGH kommt in einem Entscheid zur Frage der Auslegung des Wortlauts von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen zum Schluss, dass Produkte in einer Markenanmeldung so klar und eindeutig anzugeben sind, dass der Schutzumfang des Zeichens allein auf dieser Grundlage bestimmt werden kann (Antwort auf die Vorlagefrage 1). Bei der Antwort auf die Frage nach