Über Legalis

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«Dr Ander wett a Patent für … grüene Schnee!»

Das Archiv für Zeitgeschichte der ETH Zürich hat die historischen Unterlagen des VSP übernommen, aufbereitet und stellt diese nun der Forschung und interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung. Trotz einer bewegten Geschichte ist das historische Verbandsarchiv, welches die Jahre 1888 bis 2013 umfasst, weitgehend vollständig überliefert. Les Archives d’histoi

«Augenlasern»

Entscheid der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) vom 19. März 2025 (I. Kammer) | 2025 Ausgabe 9

Rezeption europäischer Rechtspraxis im Schweizer Immaterialgüterrecht

Die schweizerischen Gerichte stehen im Immaterialgüterrecht vor der Herausforderung, nationale Bestimmungen auszulegen und anzuwenden, die in unterschiedlichem Masse von europäischen (Vorbild-)Regelungen beeinflusst sind. Wie stark orientieren sie sich dabei an der europäischen Rechtspraxis? In welchen Bereichen folgen sie dem EuGH oder dem EPA und seinen B

Retrieval-Augmented Generation (RAG) – ein urheberrechtliches 101

Retrieval-Augmented Generation (RAG) wird verwendet, um die Zuverlässigkeit und Aktualität des Outputs von Sprachmodellen zu erhöhen. RAG ist weit verbreitet, wurde aber noch kaum urheber-rechtlich untersucht. Dieser Beitrag vermittelt einen Überblick über die Rechtsfragen und nimmt eine erste Einordnung vor. La génération augmentée de récupération (RAG, Retrieval-Augmented Generation) est utilisée pour augmenter la fiabilité et l’actualité des réponses fournies par les modèles de langage. La RAG est très répandue, mais elle n’a guère été étudiée sous l’angle du droit d’auteur. Cet article donne un aperçu des questions juridiques et procède à une première classification.

EuGH zum urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen bei Einsatz von «Cheat-Software»

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) setzte sich im vorliegenden Urteil mit der Zulässigkeit sogenannter «Cheat-Bot»-Spielesoftware unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten auseinander. Dabei steht insbesondere der Umstand im Vordergrund, dass eine solche nicht in den eigentlichen Programmcode der zweifellos geschützten Spielesoftware eingreift, so

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