Markenschutz durch Art. 3 lit. e UWG
Bei klassischem Verständnis von Marken- und Lauterkeitsrecht koexistieren beide Rechtsregimes im Hinblick auf die Regelung der vergleichenden Werbung friedlich. Insoweit verlangen die einschlägigen lauterkeitsrechtlichen Regelungen das Vorliegen eines Werbevergleichs, der gleichzeitig dafür sorgt, dass die Verwendung eines geschützten Kennzeichens im Rahmen