Teilweise Nichtigkeit der dreidimensionalen EU-Gemeinschaftsmarke fĂŒr den Lego-Klemmbaustein in roter Farbe
Nach dem «Philips»-Entscheid im Jahr 2002 hatte der EuGH â diesmal in Bezug auf den achtnoppigen (4x2), roten Klemmbaustein von Lego â erneut ĂŒber die MarkenfĂ€higkeit eines bedeutenden dreidimensionalen Zeichens zu urteilen. Im Mittelpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung stand hierbei das Eintragungshindernis von Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii VO (EG
Kumulativer Designschutz ĂŒber das Urheber- und Geschmacksmusterrecht
Der EuGH verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, das in Art. 17 der Richtlinie 89/71/EG festgeschriebene Kumulierungsprinzip zwischen Urheber- und Geschmacksmusterrecht einzuhalten. Ausnahmeregelungen, mit denen ein genereller Ausschluss des Urheberrechtsschutzes fĂŒr Werke der angewandten Kunst einhergeht, wie die in Italien zwischenzeitlich vorgesehene «ewig
Internationales | Nouvelles internationales (2011 Ausgabe 5)
Neue Mitgliedstaaten internationaler Konventionen (Datum des Inkrafttretens)
Internationales | Nouvelles internationales (2011 Ausgabe 5)
vom 6. November 1925 ĂŒber die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle, revidiert in London am 2. Juni 1934, in Den Haag am 28. November 1960 (ergĂ€nzt durch die Zusatzvereinbarung von Monaco [1961], die ErgĂ€nzungsvereinbarung von Stockholm [1967] und das Protokoll von Genf [1975], und geĂ€ndert 1979) und in Genf am 2. Juli 1999. | 2011 Ausga
Content Flatrate
Die zehnte Urheberrechtstagung des Schweizer Forum fĂŒr Kommunikationsrecht, die dieses Jahr in Bern stattgefunden hat, drehte sich um das Zukunftsmodell einer Content Flatrate. Dass bis zur eventuellen Verwirklichung einer Content Flatrate noch viele Fragen zu klĂ€ren und HĂŒrden zu ĂŒberwinden sind, grundsĂ€tzlich aber durchaus Potenzial fĂŒr ein solches Modell besteht, stellte sich an dieser Veranstaltung deutlich heraus.
Harte Kartelle
Unter harten Kartellen sind Preis-, Mengen- oder Marktaufteilungsabreden zwischen Unternehmen auf gleicher Marktstufe zu verstehen. Der primĂ€re Zweck von harten Kartellen liegt in der Erhöhung der Verkaufspreise, um eine ĂŒber dem Marktpreis liegende Kartellrente zu erzielen. Unter den zahlreichen Konsequenzen harter Kartelle sind namentlich zwei zu erwĂ€hnen