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Der Anspruch auf genaue Beschreibung gemĂ€ss Art. 77 PatG – Gedanken eines Mitglieds des Bundespatentgerichts

Mit dem vollstÀndigen Inkrafttreten des Patentgerichtsgesetzes wird Art. 77 PatG dahingehend geÀndert, dass der Patentinhaber eine genaue Beschreibung des angeblich verletzenden Erzeugnisses oder Verfahrens auch ohne Glaubhaftmachung eines nicht leicht wiedergutzumachenden Nachteils verlangen kann. Die neue genaue Beschreibung ist der «saisie description» d

Online-Werbemarkt und Kartellrecht – Innovation vs. Marktmacht

Google ist mit seinem Werbeprofil Adwords derzeit sehr erfolgreich im Online-Werbemarkt, ein Umstand, welcher zu zahlreichen Diskussionen fĂŒhrte, ob Google diese Stellung missbrauche. Mehrere LĂ€nder fĂŒhrten Untersuchungen und Verfahren gegen den Internetriesen durch, soweit ersichtlich erging jedoch nur ein Urteil gegen Google. Auch die ExpansionstĂ€tigkeit

Computerimplementierte Erfindungen: Status quo im EuropÀischen Patentrecht

Die Möglichkeiten und Grenzen der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen sind im EuropĂ€ischen Patentrecht bis heute nicht hinreichend geklĂ€rt. Vor diesem Hintergrund hat die PrĂ€sidentin des EuropĂ€ischen Patentamts (EPA) von ihrem Recht Gebrauch gemacht, der Grossen Beschwerdekammer vier Rechtsfragen vorzulegen, welche fĂŒr die Erteilungspraxis

Kartellgesetz – Basler Kommentar

Seit der Kartellgesetzrevision 2003 und der EinfĂŒhrung direkter Sanktionen hat das schweizerische Kartellrecht zunehmend an Einfluss und praktischer Bedeutung gewonnen. Standen zuvor ĂŒberwiegend die klassischen Kartelle und das Missbrauchsverhalten marktbeherrschender Unternehmen im Mittelpunkt des Kartellrechts, so sind – wie es die jĂŒngste Fallpraxis zeig

Keine reale Vollstreckung von Unterlassungsurteilen?

In dem in sic! 2008, 543 ff. wiedergegebenen, in einer Patentstreitigkeit ergangenen Bundesgerichtsentscheid «Druckweiterverarbeitung» und den Urteilen der Vorinstanzen wird die auch in der Literatur anzutreffende Auffassung vertreten, Unterlassungsurteile könnten ausschliesslich indirekt durch die Androhung strafrechtlicher Sanktionen vollstreckt werden. E

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