Das Verhältnismässigkeitsprinzip bei superprovisorischen Massnahmen und seine Auswirkungen auf die besondere Dringlichkeit
Gemäss Art. 265 der eidgenössischen Zivilprozessordnung (ZPO) kann das Gericht superprovisorische Massnahmen anordnen, wenn besondere Dringlichkeit besteht. Der vorliegende Beitrag plädiert dafür, dass die Gerichte im Rahmen des ihnen durch die «Kann»-Bestimmung eingeräumten Ermessens eine umfassende Verhältnismässigkeitsprüfung vornehmen und schlägt für di