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Internationales/Nouvelles internationales (2009 Ausgabe 12)

vom 6. November 1925 über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle, revidiert in London am 2. Juni 1934, in Den Haag am 28. November 1960 (ergänzt durch die Zusatzvereinbarung von Monaco (1961), die Ergänzungsvereinbarung von Stockholm (1967) und das Protokoll von Genf (1975), und geändert 1979) und in Genf am 2. Juli 1999

Evaluation des Kartellgesetzes: Schlüsselthemen aus rechtlicher Sicht

Die Landesgruppe Schweiz der Studienvereinigung Kartellrecht hat zusammen mit der Schweizerischen Vereinigung für Wettbewerbsrecht (ASAS) am 14. Mai 2009 eine Tagung zur Evaluation des Kartellgesetzes durchgeführt. Die Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern der Evaluationsgruppe, Vertretern der Wettbewerbskommission (Weko), des Bundesverwaltungsgerichts und zahlreichen Wirtschaftsanwälten sowie Unternehmensjuristen in Bezug auf eine mögliche Reform der Institutionen, des Verfahrens und der Zusammenschlusskontrolle lassen den Schluss zu, dass mit dem Evaluationsbericht noch nicht das letzte Wort gesprochen wurde. Der Bericht hat vielmehr einen Stein angestossen, der nunmehr ins Rollen geraten ist – mit noch ungewisser Richtung.

Patent Trolls – eine Analyse nach Schweizer Recht

Nach allen gängigen Definitionsversuchen ist ein Patenttroll ein Patentinhaber, der die patentierte Lehre nicht selbst ausübt, sondern sein Patent und insbesondere den Unterlassungsanspruch als rein finanzielle Forderungen untermauerndes Druckmittel verwendet. Patenttrolle wurden spätestens seit dem Urteil des US Supreme Court in der Auseinandersetzung zwis

Dommages-intérêts sous forme de remise du gain suite à la violation de droit d’auteur

Selon le BGH, en cas d’action en dommages-intérêts sous forme de remise du gain, l’examen de la causalité suppose de tenir compte de différents facteurs et de distinguer entre la violation de droit d’auteur (la reprise des éléments esthétiques) et les autres éléments de l’objet concerné (fonctionnalité, prix). En cas d’œuvre des arts appliqués, cet examen e

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