Abweichung der internationalen Registrierung von der Basismarke: Das Spannungsfeld zwischen dem Schutzumfang internationaler Marken und dem Schutz gutgläubiger Dritter
Die Madrider Verträge ermöglichen die internationale Ausdehnung einer nationalen oder regionalen Marke oder Markenanmeldung auf ausgewählte Mitgliedstaaten der Madrider Union. Auf Grund der teilweise unumgänglichen Qualitätseinbussen bei der Kopie einer nationalen Marke für das internationale Register entstehen dabei jedoch gelegentlich Abweichungen zwische