Über Legalis

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Märkte virtueller Welten

Ausgangslage der hier besprochenen Zürcher Dissertation ist die unklare Rechtsnatur virtueller Güter. Mit diesem Begriff sind virtuelle Währungen, virtuelle Gegenstände als Imitate körperlicher Gegenstände in der realen Welt und zumindest im Grundsatz stellvertretende Darstellungen eines Nutzers in einer virtuellen Umgebung (Avatare) angesprochen. Der Autor

Keine Markenrechtsverletzung durch Google AdWords

Bei AdWords-Anzeigen von Google können Werbende durch die Festlegung von Keywords bestimmen, dass bei der Eingabe der entsprechenden Suchworte ihre Werbung geschaltet wird. Sollen hierbei auch Marken der Konkurrenz verwendet werden dürfen? Im Diskussionsbeitrag von sic! 2/2009 wurde diese Frage im Grundsatz verneint; in diesem Beitrag wird sie bejaht.Thomas

Kann ein an sich täuschendes Markenelement durch weitere Elemente neutralisiert werden?

Gerade im Bereich der geografischen Herkunftsangaben und der damit verbundenen Problematik der Irreführung erscheint die Praxis des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) im internationalen Vergleich besonders streng. Anhand des neulich ergangenen Bundesverwaltungsgerichtsentscheides betreffend das Zeichen «AJC presented by Arizona girls (fig.)» sei die bis

Internationales/Nouvelles internationales (2009 Ausgabe 9)

vom 6. November 1925 über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle, revidiert in London am 2. Juni 1934, in Den Haag am 28. November 1960 (ergänzt durch die Zusatzvereinbarung von Monaco [1961], die Ergänzungsvereinbarung von Stockholm [1967] und das Protokoll von Genf [1975], und geändert im 1979) und in Genf am 2. Juli 1999

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