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Änderungen ohne Ende an der AusfĂŒhrungsordnung des EPÜ 2000 – Was will der Verwaltungsrat der EuropĂ€ischen Patentorganisation?

Die am 1. April 2010 in Kraft tretende nunmehr dritte Änderung an der AusfĂŒhrungsordnung des EPÜ 2000 seit Inkrafttreten am 13. Dezember 2007 gibt Anlass, die HĂ€ufung von Änderungen durch den Verwaltungsrat der EuropĂ€ischen Patentorganisation zu hinterfragen. Diese Änderungen stehen vordergrĂŒndig im Zusammenhang mit der EPA-internen Initiative «raising the

Markenrecht

Helbing Lichtenhahn, Basel 2009, 2., vollstĂ€ndig ĂŒberarb. Aufl., LVIII+594 Seiten, CHF 278.–, EUR 185.–, ISBN 978-3-7190-2162-7Hans Peter Walter / Eugen Marbach | 2009 Ausgabe 10

Aus dem Institut/Nouvelles de l’Institut (2009 Ausgabe 10)

In finanziell schwierigeren Zeiten kann es eine Chance sein, auch den Wert geistiger Eigentumsrechte eines Unternehmens – welche heute in vielen Branchen einen wichtigen, wenn nicht den wichtigsten Vermögenswert ausmachen – im Rahmen der true and fair view korrekt aufzufĂŒhren. Welches sind die konkreten Entwicklungen der anwendbaren Standards? Welches sind

Das neue Bundespatentgericht

Am 20. MĂ€rz 2009 stimmte das Parlament dem neuen Patentgerichtsgesetz (PatGG) und damit der EinfĂŒhrung eines erstinstanzlichen Bundespatentgerichts (BPatG) fĂŒr das Gebiet der Schweiz zu. Das BPatG soll am 1. Januar 2011 seine TĂ€tigkeit als erstinstanzliches Zivilgericht in Patentsachen aufnehmen. Das BPatG bietet eine Chance, den Prozessstandort Schweiz in Patentsachen im internationalen Vergleich attraktiver zu machen. SchlĂŒssel zum Erfolg ist die Besetzung des Richterkollegiums mit fachlich ausgewiesenen Persönlichkeiten. An der Gemeinschaftstagung von INGRES, AIPPI-CH, AROPI, LES-CH, VESPA, VIPS und VSP wurden wichtige Verfahrens- und ZustĂ€ndigkeitsfragen rund um das BPatG sowie die Wahl und das Anforderungsprofil der neuen Bundespatentrichterinnen und -richter engagiert diskutiert.

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