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Forum – Zur Diskussion / A discuter

|Der Einfluss der Bedeutung vor- und nachgelagerter MĂ€rkte bei der Bestimmung einer marktbeherrschenden Stellung – Der Beitrag des More Economic Approach

Franz Böni / Alex Wassmer | 2014 Ausgabe 6



Diese hervorragende Kommentierung des PatGG bietet fĂŒr die nĂ€chsten Jahre Anregungen fĂŒr gerichtsorganisatorische und verfahrensrechtliche Fragen, die ĂŒber rein patentrechtliche Aspekte hinausgehen und deshalb nicht nur fĂŒr das erste gesamtschweizerische Bundeszivilgericht erster Instanz relevant sind. Auch die kantonalen Zivilinstanzen, die fĂŒr die ĂŒbrigen immaterialgĂŒterrechtlichen Streitigkeiten zustĂ€ndig sind, und sogar andere Gerichtsinstanzen könnten von dieser Kommentierung mindestens teilweise profitieren, wenn z.B. Fragen der vorsorglichen BeweisfĂŒhrung (Art. 158 ZPO), der internationalen ZustĂ€ndigkeit, der Wiedergutmachung, betreffend SachverstĂ€ndigengutachten u.a.m. zur Diskussion stehen. Überall dort, wo das Werk ĂŒber spezifische Patentverfahrensfragen hinausgeht, verdient es deshalb ĂŒber die «Patentgemeinde» hinaus BerĂŒcksichtigung.

Christian Hilti | 2014 Ausgabe 5



Das BVGer konnte sich im Jahr 2013 mehrfach dazu Ă€ussern, ob und in welchem Umfang eine rechtserhaltende Wirkung ĂŒber den tatsĂ€chlich nachgewiesenen Teilgebrauch einer Marke hinaus fĂŒr die verbleibenden Bestandteile des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses anerkannt wird. Dabei hat das BVGer zunĂ€chst festgelegt, dass der tatsĂ€chliche Gebrauch als rechtserhaltend fĂŒr diejenigen beanspruchten Waren/Dienstleistungen bzw. allenfalls Oberbegriffe gilt, fĂŒr welche der gebrauchte Teil typisch ist und deren kĂŒnftiger Gebrauch durch die festgestellte Gebrauchshandlung nahegelegt und erwartet wird. Im Urteil vom 12. Juni 2013, B-5543/2012, «six (fig.)/SIXX, sixx (fig.)» wird von dieser Praxis abgewichen und der Umfang der rechtserhaltenden Wirkung vom typischen Angebot der Branche des Markeninhabers abhĂ€ngig gemacht. In diesem Diskussionsbeitrag werden die bisherige Lehre und die LösungsansĂ€tze des BVGer zunĂ€chst vorgestellt und danach miteinander verglichen, mit dem Ziel aufzuzeigen, welcher Ansatz vorzuziehen ist bzw. ob nicht gar eine andere Lösung sachgerechter wĂ€re.

Matthias Bebi | 2014 Ausgabe 2



La rĂ©vision de la LPM a Ă©tĂ© surtout remarquĂ©e et discutĂ©e en lien avec le «projet swissness», mais elle introduit aussi une nouveautĂ© loin d’ĂȘtre insignifiante en raison de la problĂ©matique qu’elle met en lumiĂšre: la procĂ©dure de radiation de marque pour non-usage depuis plus de cinq ans. Cette modification de la loi touche, sans la rĂ©soudre, la question Ă©pineuse de la complexitĂ© de la procĂ©dure Ă  suivre pour faire reconnaĂźtre la nullitĂ© d’une marque en Suisse. Aujourd’hui, une telle procĂ©dure se tient devant un juge civil, et non devant l’IPI. Cette contribution vise Ă  lancer une rĂ©flexion sur les inconvĂ©nients que prĂ©sente la sĂ©paration des moyens prĂ©vue par le droit suisse et s’interroge sur les raisons pour lesquelles on n’adopterait pas un systĂšme analogue Ă  celui en vigueur au niveau communautaire.

Donata Campiche Pugliese / Étienne Campiche | 2014 Ausgabe 1



In der Praxis hĂ€ufig anzutreffen sind LizenzvertrĂ€ge, in denen dem Lizenznehmer das Recht zur Unterlizenzierung eingerĂ€umt wird, ohne aber die Frage nach einem möglichen Fortbestand einer solchen Unterlizenz im Falle der Beendigung des Hauptlizenzvertrages zu regeln. Der fĂŒr das Urheberrecht zustĂ€ndige I. Zivilsenat des deutschen Bundesgerichtshofs hat jĂŒngst entschieden, dass das Erlöschen einer Hauptlizenz in aller Regel nicht zum Erlöschen daraus abgeleiteter Unterlizenzen fĂŒhrt. Der Aufsatz analysiert diese Rechtsprechung, untersucht die Anwendbarkeit auf das schweizerische Recht und zieht Konsequenzen fĂŒr die Vertragsgestaltung.

Maria Iskic / Eva-Maria Strobel | 2013 Ausgabe 11



Wenn der Wettbewerb die Effizienz eines Systems insgesamt erhöht und sich wohlfahrtssteigernd auswirkt, ist es merkwĂŒrdig, dass gerade jene Institutionen, die ĂŒber ihn wachen, ihm nicht ausgesetzt werden. Diese ökonomische Intuition kann pointiert als Frage gestellt werden: Warum gibt es keinen Wettbewerb unter den Wettbewerbsbehörden? In diesem Beitrag wird ein Modell, das die Schaffung eines begrenzten Wettbewerbs unter den Institutionen ermöglichen wollte, diskutiert. Der «Antrag Schmid» im StĂ€nderat sah vor, dass an Kartellverfahren beteiligte Unternehmen die Wahl haben, welche Behörde den Erstentscheid fĂ€llen soll: die WEKO oder das BVGer. Aus ökonomischer Perspektive wird nun gefragt, welche Auswirkungen dies hĂ€tte.

Henrique Schneider | 2013 Ausgabe 11



Ende Juni 2013 wurde die Swissness-Vorlage vom Schweizer Parlament gutgeheissen. Die Revision regelt im Wesentlichen die Bestimmungen zur Verwendung des Schweizer Kreuzes auf Produkten sowie die Voraussetzungen zur Kennzeichnung von Dienstleistungen, Naturprodukten, Lebensmitteln sowie IndustriegĂŒtern als «Swiss made» neu. Die Revision zielt auf eine nachhaltige Erhaltung des Wertes der «Marke Schweiz». DafĂŒr ist eine VerstĂ€rkung des Schutzes der Herkunftsangabe «Schweiz» und des Schweizerkreuzes im Inland sowie eine damit verknĂŒpfte Verbesserung der Rechtsdurchsetzung im Ausland notwendig. Erreicht wird dies unter anderem durch verschĂ€rfte Sanktionen fĂŒr eine missbrĂ€uchliche Verwendung der Herkunftsangabe «Schweiz» oder des Schweizerkreuzes sowie durch die konkrete Regelung in einem formellen Gesetz: Die Revision legt fest, wie viel «Schweiz» drin sein muss, damit «Schweiz» draufstehen darf.

Samantha Schuler | 2013 Ausgabe 10



|Community Management, fremde Markenbotschafter und Account Squatters: markenrechtliche Herausforderungen in Social Media

Claudia Keller | 2013 Ausgabe 9



Nach dem Wortlaut des Schweizer Patentgesetzes sind missbrĂ€uchlich eingereichte Schweizer Patentanmeldungen, welche erst nach der Einreichung einer Schweizer Patentanmeldung des Berechtigten publiziert werden, nicht durch die Schonfrist nach Art. 7b PatG vom Stand der Technik fĂŒr die Schweizer Patentanmeldung des Berechtigten ausgenommen. Dies widerspricht Sinn und Funktion des Art. 7b PatG. Der vorliegende Beitrag schlĂ€gt daher vor, die Formulierung des Art. 7b PatG so abzuĂ€ndern, und damit in Einklang mit anderen Rechtskreisen zu bringen, dass die Schonfrist auch Wirkung fĂŒr solche Ă€ltere Rechte entfaltet.

Simon StrÀssle / Michael Liebetanz | 2013 Ausgabe 7-8



Ein Fotograf lehnt die Publikation zwei seiner Promi-Bilder in einer Schweizer Zeitschrift ausdrĂŒcklich ab. Der Verlag setzt sich darĂŒber hinweg, publiziert die Fotografien trotzdem und verletzt damit das Urheberrecht. Konsequenzen fĂŒr dieses widerrechtliche Handeln: FĂŒr den Verlag keine (mit Ausnahme von CHF 251.– GerichtsgebĂŒhrenanteil und evtl. ungedeckten Anwaltskosten). Das Gericht weist Beweismittel des Fotografen aus dem Recht, schmettert die Schadenersatzforderungen als zu wenig substantiiert ab, lehnt einen Verletzerzuschlag sowie die Beseitigung der Urheberrechtsverletzung ab und verknurrt den Fotografen zu 90% der Verfahrenskosten sowie einer ParteientschĂ€digung von CHF 6000.–. DarĂŒber hinaus verliert der Fotograf auch noch sĂ€mtliche Rechte an einem seiner beiden Bilder, weil das Gericht diesem den urheberrechtlichen Schutz versagt.

Christoph SchĂŒtz | 2013 Ausgabe 6



The substantial legal costs of defending and enforcing a patent on both sides of the Atlantic has been subject to substantial critique (e.g. J. Bessen/M. Meurer, Patent Failure: How Judges, Bureaucrats, and Lawyers Put Innovators at Risk, Princeton University Press, Princeton NJ 2008; B. van Pottelsberghe, Lost Property: The European Patent System and Why It Doesn’t Work, Brussels 2009). There has even been some movement on the issue in Europe exemplifled by a proposal for a “Unifled Patent Court” in Europe (EC16222/12), which inter alia should reduce patent-related litigation costs. Despite the obvious importance for Swiss patent policy, to our knowledge, there has been no systematic attempt to ascertain the legal costs associated with Switzerland’s patent system; this paper seeks to remedy that apparent lacuna.

Mark James Thompson | 2013 Ausgabe 6



Bei immaterialgĂŒterrechtlichen Streitigkeiten ist die Bestimmung der ZustĂ€ndigkeit – insbesondere der internationalen – mit etlichen Unsicherheiten behaftet. Tradierte diesbezĂŒgliche Auffassungen werden zunehmend in Frage gestellt und die ZustĂ€ndigkeitsinteressen aller Betroffenen werden neu austariert. In diese Entwicklung reiht sich das Urteil «Wintersteiger» des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH), in dem es um die Auslegung der DeliktszustĂ€ndigkeit bei einer behaupteten Markenrechtsverletzung geht, welche aus der Benutzung eines mit einer Marke identischen AdWords beim Suchmaschinenbetreiber Google resultieren soll. Im Beitrag wird dieses Urteil zusammengefasst und besprochen.

Bendicht LĂŒthi | 2013 Ausgabe 4



Quelles sont les conditions Ă  respecter, de lege lata et de lege ferenda, pour pouvoir commercialiser en Suisse un produit «Made in Switzerland» ou portant une marque contenant une indication de provenance suisse? L’auteur analyse deux dĂ©cisions rendues par la juridiction pĂ©nale de BĂąle-Ville en 2009 et 2012, ainsi que le projet «Swissness», actuellement dĂ©battu au sein du parlement fĂ©dĂ©ral.

Thomas Widmer | 2013 Ausgabe 4



Dans ses trois arrĂȘts rendus le 11 octobre 2012, le Tribunal fĂ©dĂ©ral s’est penchĂ© sur l’analyse du systĂšme de partage de carte («card sharing») qui permet l’accĂšs Ă  des chaĂźnes de tĂ©lĂ©vision cryptĂ©es, sans disposer d’un abonnement. L’article ci-dessous propose une analyse systĂ©matique des griefs invoquĂ©s par Canal+ afin de condamner les exploitants d’un tel systĂšme pour violation du droit d’auteur (art. 10 al. 2 let. e–f LDA), concurrence dĂ©loyale (art. 5 let. c LCD) et fabrication d’équipements servant Ă  dĂ©coder frauduleusement des services cryptĂ©s (art. 150bis CP). Le systĂšme mis en place est Ă  la pointe des avancĂ©es technologiques et, Ă  ce titre, soulĂšve diffĂ©rentes questions d’interprĂ©tation des lois en vigueur. Les auteurs analysent la solution retenue par le Tribunal fĂ©dĂ©ral, tout en explorant de nouvelles pistes de rĂ©flexion.

Sevan Antreasyan / Isy Sakkal | 2013 Ausgabe 3



In einem den Gemeinsamen Tarif 3a der fĂŒnf schweizerischen Verwertungsgesellschaften betreffenden Fall entschieden das IGE als Aufsichtsbehörde und ihm folgend das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht ĂŒber den Geltungsbereich dieses Tarifs und sprachen ein generelles Verbot der Erhebung von tariflichen EntschĂ€digungen fĂŒr die Radio- und Fernsehnutzung in Hotelzimmern und Ferienwohnungen aus. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob mit diesen Entscheiden in die Kompetenz der Zivilgerichte eingegriffen und damit die gesetzliche ZustĂ€ndigkeitsabgrenzung im Tarifrecht verletzt wurde.

Bernhard Wittweiler | 2013 Ausgabe 3



Marken in lateinischen oder chinesischen Schriftzeichen? Wo und wie anmelden und wohin ausdehnen? Unter-Klassen? FĂŒr den Schweizer Markenanmelder, der China im Visier hat, stellen sich viele Fragen vor der Anmeldung und viele Fallen bei und nach der Umsetzung: Eine Übersicht.

Denis F. Berger / Xu Tian | 2013 Ausgabe 2



|Kompetenzattraktion vor Bundespatentgericht in FÀllen objektiver KlagenhÀufung und/oder Anspruchsgrundlagenkonkurrenz?

Christian Hilti / Sarah Henneberger-Sudjana | 2013 Ausgabe 2



Mit Urteil vom 31. Mai 2012 (BGer, 1C_230/2011, sic! 2012, 550 ff., «Street View») hat das Bundesgericht die Beschwerde von Google Inc. und Google (Switzerland) GmbH gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. MĂ€rz 2011 (BVGer vom 30. MĂ€rz 2011, A-7040/2009) teilweise gutgeheissen. Das Urteil fĂŒhrt die Problematik des heutigen Datenschutzrechts anschaulich vor Augen. Aufgrund des technischen Fortschritts qualifizieren immer mehr Daten als Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes. Dadurch wird der Anwendungsbereich des Gesetzes kontinuierlich ausgeweitet. Umso wichtiger wird dadurch die Diskussion, welche Pflichten die Datenbearbeiter treffen – auch bei Bearbeitungen, welche kaum eine GefĂ€hrdung fĂŒr die Persönlichkeit darstellen. Das Bundesgerichtsurteil setzt zudem neue MassstĂ€be zum Recht am eigenen Bild, insbesondere zur ZulĂ€ssigkeit von Personenaufnahmen als «Beiwerk» auf einer Fotografie.

Julia Bhend | 2012 Ausgabe 11



Wie die jĂŒngere Praxis der Wettbewerbskommission aufzeigt, gewinnt die einvernehmliche Regelung, mit welcher Kartellverfahren vergleichsweise einfach und schnell abgeschlossen werden können, stark an Bedeutung. Da seit dem 1. April 2004 fĂŒr gewisse kartellrechtswidrige Verhaltensweisen hohe Bussen ausgesprochen werden können bzw. mĂŒssen, hat sich das rechtliche Umfeld der einvernehmlichen Regelung in solchen Fallkonstellationen stark gewandelt.

Samuel Howald | 2012 Ausgabe 11



Im Urteil des Handelsgerichtes ZĂŒrich vom 27. April 2011 in Sachen «Yello/Yallo II» und dem Urteil des Bundesgerichtes vom 23. Februar 2012 ĂŒber die gegen diesen Entscheid eingereichten Beschwerden (sic! 7/8/2012, 457 ff.) geht es insbesondere auch um die Gebrauchsabsicht bei Marken bzw. die Folgen deren Fehlens sowie die Beweislastverteilung fĂŒr deren Nachweis. In diesem Diskussionsbeitrag wird untersucht, inwiefern diese Entscheide die bisherige Rechtslage beeinflussen. Es wird versucht, die Anforderungen an die Gebrauchsabsicht bei Marken zu bestimmen und Probleme bei deren Nachweis bzw. deren Fehlen aufzuzeigen. Bei Letzterem wird insbesondere auch auf den Standpunkt der Gerichte zur Anwendbarkeit des Übereinkommens zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz von 1892 eingegangen. Schliesslich sollen mögliche Konsequenzen aus den Entscheiden fĂŒr den Markeninhaber bzw. denjenigen, welcher die Nichtigkeit mangels Gebrauchsabsicht geltend machen will, aufgezeigt werden.

Matthias Bebi | 2012 Ausgabe 10



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