Die diesjährige Winterversammlung des Instituts für gewerblichen Rechtsschutz (INGRES) fand im Anschluss an den traditionellen Skiausflug im Zürichberg Sorell Hotel statt. Geleitet wurde die wiederum von zahlreichen Spezialisten aus dem In- und vor allem auch aus dem europäischen Ausland besuchte Tagung von RA Dr. Michael Ritscher, während RA Dr. Christoph Gasser die Verantwortung für die Organisation übernommen hatte. Auch dieses Jahr trugen herausragende Persönlichkeiten aus Richterschaft, Wissenschaft und Industrie die neuesten Entwicklungen und die aktuelle Rechtsprechung zum in der Europäischen Union harmonisierten und vereinheitlichten Patent-, Urheber-, Design- und Kennzeichenrecht vor und es bestand trotz des dichten Programms ausreichend Gelegenheit für Diskussionen.
Währenddem sich der letztjährige Ittinger Workshop dem Verhältnis von Design- und Markenrecht widmete, stand die vom INGRES, dem IGE und dem Bundesverwaltungsgericht organisierte Tagung dieses Jahr wiederum ganz im Zeichen des Markenrechts. Thema bildete die Wechselwirkung zwischen Registereintrag und Benutzung einer Marke. Die Thematik wurde im Lichte der jüngsten schweizerischen und europäischen Rechtsprechung präsentiert und diskutiert. Die Teilnehmer konnten sich dabei aktiv mit den unterschiedlichen Tatbeständen, bei denen der tatsächliche Gebrauch eines Kennzeichens eine Rolle spielt, auseinandersetzen. Dabei zeigte sich, dass Fragen rund um die Zeichenbenützung, z.B. bei der Beurteilung von Markenverletzungen, dem rechtserhaltenden Gebrauch, der Verkehrsdurchsetzung oder der berühmten Marke gleichermassen praxisrelevant wie komplex sind. So dürfte es kein Zufall sein, dass sich die Rechtsprechung gerade in letzter Zeit beachtlich häufig mit Fragen des Markengebrauchs zu beschäftigen hatte, was dem Thema besondere Aktualität verlieh. Die Analyse der Entscheide zeigte aber nicht nur die praktische Relevanz des Themas, sondern auch, dass Detailfragen rund um den Markengebrauch den Ausgang eines Verfahrens zunehmend entscheidend beeinflussen.
Stefan Hubacher | sic! 2013 Ausgabe 12
Le 5 juin 2013, s’est tenu à Genève le séminaire annuel organisé conjointement par le Licensing Executive Society et l’Institut Fédéral de la Propriété Intellectuelle, ayant pour thème les «Développements récents en droit des marques».
Isabelle Bruder / Michèle Burnier | sic! 2013 Ausgabe 11
Das Institut für gewerblichen Rechtsschutz (INGRES) führte die mittlerweile traditionelle alljährliche Tagung zur Praxis des Immaterialgüterrechts wie gewohnt im Anschluss an seine Mitgliederversammlung im Lake Side Casino Zürichhorn in Zürich durch. Für die Leitung der Tagung zeichnete sich RA Dr. Michael Ritscher, Präsident von INGRES, und für die Organisation RA Dr. Christoph Gasser, Geschäftsführer des Instituts, verantwortlich. Wie in den vergangenen Jahren präsentierten auch an der diesjährigen Veranstaltung hervorragende Fachleute die aktuellen Urteile und neuesten Entwicklungen in den Bereichen des Patent-, Urheber- und Kennzeichenrechts.
Samuel Lötscher | sic! 2013 Ausgabe 11
Seit dem 3. Juli 2013 ist auf der IGE-Homepage die neue elektronische Prüfungshilfe aufgeschaltet (vgl. https://ph.ige.ch). Dabei handelt es sich um eine Datenbank des Instituts mit über 500 Einträgen. Sie löst die bisherige Datenbank «Prüfungspraxis» ab und enthält zudem Entscheide des Instituts zu Markeneintragungsgesuchen. Damit dient sie ähnlich wie die Klassifikationshilfe (vgl. https://wdl.ige.ch) der Vorhersehbarkeit der Entscheide sowie einer einheitlichen Praxis.
sic! 2013 Ausgabe 9
Switzerland notified that it has opted to reject the criterion of first fixation in accordance with Art. 5 para. 3 and will apply the criterion of first publication.
Report of Swiss Group | sic! 2013 Ausgabe 9
Several forms of Relief (Additional Relief) other than injunctions or damages are available under Swiss civil law, among others (i) declaratory relief, (ii) delivery up/destruction, (iii) destruction of manufacturing means (iv) rectification by judgment, (v) corrective advertising, (vi) publication of judgment, (vii) order to provide information, (viii) account of profits as well as (ix) reasonable royalty and (x) reparation.
Report of Swiss Group | sic! 2013 Ausgabe 9
Die rechtsvergleichende Erarbeitung von aktuellen immaterialgüterrechtlichen Fragen ist eine der Kernkompetenzen der AIPPI: Jedes Jahr bereiten die nationalen Gruppen von AIPPI Berichte zu aktuellen Themen vor, den sog. Questions oder kurz Qs, welche dann auf internationaler Ebene diskutiert werden und Eingang in die Resolutionen von AIPPI International finden. Die Resolutionen, kurz Rs, werden anlässlich des jährlichen Treffens der nationalen Gruppen verabschiedet und hatten bzw. haben in zahlreichen Ländern Einfluss auf die Weiterentwicklung und internationale Harmonisierung des Rechts des geistigen Eigentums. Alle Berichte und Resolutionen sind auf www.aippi.org (unter Questions/Committees sowie Resolutions) verfügbar.
sic! 2013 Ausgabe 7-8
Yes, for Swiss national patents (Article 7b Swiss Patent Act) as well as for European patents (Article 55 EPC).
Pursuant to a treaty between Switzerland and the Principality of Liechtenstein, the two countries form a single patent territory with the Swiss Patent Act as the governing substantive law. The following analysis is, therefore, also valid with respect to Liechtenstein.
Report of Swiss Group | sic! 2013 Ausgabe 7-8
Swiss law knows (a) famous trademarks pursuant to art. 15 of the Swiss Trademarks Act (TMA), (“berühmte Marken”, “marques de haute renommée”, “marchi famosi”), (b) well-known marks (i.e., notorious marks pursuant to art. 6bis of the Paris Convention (PC), (“notorisch bekannte Marken”, “marques notoirement connues”, “marchi notoriamente conosciuti”) and (c) reputed marks (“bekannte Marken”, “marques connues”, “marchi conosciuti”). The type “reputed marks” is not specifically mentioned by the law but accepted by courts and scholars.
Report of Swiss Group | sic! 2013 Ausgabe 7-8
Die Winterveranstaltung des INGRES zur Praxis des Immaterialgüterrechts in der Europäischen Union fand unter der Leitung von RA Dr. Michael Ritscher und der Organisation von RA Dr. Christoph Gasser im Zürichberg Sorell Hotel in Zürich statt. Das aus den vergangenen Veranstaltungen bekannte Format hat sich bewährt und wurde auch in diesem Jahr beibehalten. Der Vormittag war somit dem Patentrecht gewidmet, während die übrigen Immaterialgüterrechte einschliesslich Wettbewerbsrecht am Nachmittag besprochen wurden.
Agnieszka Taberska | sic! 2013 Ausgabe 6
Im Rahmen seiner zwölften Urheberrechtstagung ging das Schweizer Forum für Kommunikationsrecht SF•ꟻƧ der Frage nach, ob und gegebenenfalls mit welcher Konsistenz der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Untätigkeit des europäischen Gesetzgebers in Bezug auf die Modernisierung des EU-Sekundärrechts im Bereich des harmonisierten Urheberrechts mittels rechtsfortbildender Rechtsprechung zu kompensieren vermag. Ausgehend von thematischen Gruppen analysierten die Fachreferenten, was die Kernaussagen der bislang ergangenen Rechtsprechung des EuGH sind, ob diesbezüglich Divergenzen zur Rechtslage in der Schweiz bestehen und gegebenenfalls welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Die jeweiligen Themenblöcke wurden durch Publikumsdiskussionen unter der Führung des Tagungsleiters, Prof. Dr. Reto M. Hilty, Ordinarius an der Universität Zürich und Direktor am Max-Plank-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München, abgerundet.
Corinne Taufer-Laffer | sic! 2013 Ausgabe 6
Die bereits traditionelle alljährliche Veranstaltung des INGRES zu immaterialgüterrechtsspezifischen Themen des Prozessrechts fand dieses Mal im neuen Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen statt und erfreute sich wiederum ausgesprochen regen Zulaufs. Nebst dem INGRES fungierten der Schweizer Verband der Richter in Handelssachen (SVRH) und das Schweizer Forum für Kommunikationsrecht (SF•FS) als Veranstalter, wobei sich Dr. Michael Ritscher für die Konzeption und Leitung und Dr. Christoph Gasser für die Organisation der Veranstaltung verantwortlich zeichneten. Ritscher würdigte in seiner Begrüssung den Umstand, dass vielleicht zum ersten Mal die für das Immaterialgüterrecht in der Schweiz wichtigsten Gerichte vertreten und alle Referenten Berufsrichter sind. Die Richter des gastgebenden Bundesverwaltungsgerichts eröffneten die Vortragsreihe.
Mario J. Minder | sic! 2013 Ausgabe 4
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