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Partner-Beiträge / Articles partenaires

Seit der Ausdehnung des Markenschutzes auf nicht konventionelle Markenformen im Jahr 1993 ist insbesondere für Formmarken eine reiche Kasuistik zu deren Markenfähigkeit und den Eintragungsvoraussetzungen entstanden. Weniger Leitlinien findet der Praktiker dagegen zur Frage, was unter das Ausschliesslichkeitsrecht des Markeninhabers fällt bzw. welcher Gebrauch fremder Marken einem Dritten ohne Einwilligung erlaubt ist. Durch die aktuelle Entwicklung in der Informations- und Kommunikationstechnologie und die immer wichtiger werdende Nutzung von Online-Dienstleistungen wie Suchmaschinen oder Handelsplattformen sind zudem neue Formen von Kennzeichenrechtsverletzungen entstanden. Wo beim Gebrauch von Marken im Internet Stolpersteine liegen und wer bei Markenrechtsverletzungen haftet, ist sowohl für Markeninhaber als auch für Anbieter von Online-Angeboten von grossem Interesse.

Lukas Lüthi / Raffaella Massara | sic! 2011 Ausgabe 7-8


Fondée en 2003, l’AROPI est une association de langue française qui a pour buts l’étude et le développement de la propriété intellectuelle et la représentation aux niveaux national et international des intérêts de ses membres (avocats spécialisés, conseils en propriété industrielle, responsables de services de propriété intellectuelle en entreprise, enseignants et chercheurs exerçant leur activité principalement en Suisse et dans les régions limitrophes). L’AROPI a obtenu le statut d’observateur permanent auprès de l’OMPI en 2006.

sic! 2011 Ausgabe 7-8



Inkrafttreten des neuen Patentanwaltsgesetzes: Eintragung in das Register und Wegfall des Vertretungszwangs bei Auslandswohnsitz

André Escher / Pascal Fehlbaum | sic! 2011 Ausgabe 6



Die zehnte Urheberrechtstagung des Schweizer Forum für Kommunikationsrecht, die dieses Jahr in Bern stattgefunden hat, drehte sich um das Zukunftsmodell einer Content Flatrate. Dass bis zur eventuellen Verwirklichung einer Content Flatrate noch viele Fragen zu klären und Hürden zu überwinden sind, grundsätzlich aber durchaus Potenzial für ein solches Modell besteht, stellte sich an dieser Veranstaltung deutlich heraus.

Stefan Brühwiler | sic! 2011 Ausgabe 5



Auch die diesjährige, dritte derartige Tagung war von RA Dr. Christoph Gasser organisiert worden und wurde von RA Dr. Michael Ritscher geleitet. Der Veranstaltung, die wieder hoch über dem winterlichen Zürich stattfand, vorausgegangen war erneut ein gemeinsamer Skiausflug in kleinem Kreis mit gemütlichem Abendessen mit den Referenten. Neu wurde der Vormittag ganz dem Patentrecht gewidmet, was noch mehr Zeit für Diskussionen liess.

Agnieszka Taberska | sic! 2011 Ausgabe 4




Dans sa présentation «Revue de jurisprudence – tour d’horizon des décisions rendues en droit des médias en 2009 et 2010», Nicolas Capt, avocat à Genève, présente deux décisions du TF concernant le principe de la transparence et rappelle que, conformément à la Loi sur la transparence (LTrans), il existe un droit d’accès général aux décisions judiciaires mais que ce droit peut souffrir d’exceptions lorsqu’un intérêt général prévaut.

Yaniv Benhamou | sic! 2011 Ausgabe 3


Der Beschwerdegegner (nachfolgend BG) führt an seinem Geschäft u.a. eine (alte) Tafel, auf welchem die Logos der Beschwerdeführerin angebracht sind. Der BG ist kein offizieller Vertreter der genannten Produkte.

Mischa Senn | sic! 2011 Ausgabe 3



Die neue Praxis gilt, wenn ein Patentinhaber, dessen Patent erst nach der ersten Marktzulassung des Erzeugnisses als Arzneimittel erteilt worden ist, fristgerecht ein Gesuch um Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats einreicht. Neu kann auch diesem Gesuchsteller ein Zertifikat erteilt werden, selbst wenn im Gesuchszeitpunkt einem oder mehreren anderen Patentinhabern für das gleiche Erzeugnis bereits ein Zertifikat erteilt worden ist.

Pascal Fehlbaum / Christine Vetter | sic! 2011 Ausgabe 2


In seiner jüngeren Rechtsprechung hat das Bundesgericht Anlehnungen an fremde Kennzeichen und Ausstattungen wiederholt nicht nur unter dem Titel der Verwechslungsgefahr, sondern auch unter dem Stichwort der Rufausbeutung bzw. der unnötig anlehnenden Werbung i.S.v. Art. 2 bzw. 3 lit. e UWG auf ihre Zulässigkeit hin überprüft. Der diesjährige Ittinger Workshop zum Kennzeichenrecht widmete sich deshalb der Frage, unter welchen Voraussetzungen Kennzeichen durch das lauterkeitsrechtliche Verbot unnötig anlehnender Werbung geschützt werden können. Die Veranstaltung fand heuer erstmals unter der Woche statt. Erfreulicherweise nahmen sich dennoch rund 40 Teilnehmer aus der Wissenschaft sowie der Gerichts- und der Anwaltspraxis Zeit, sich bereits an einem Dienstag in der idyllischen Kartause Ittingen einzufinden.

Roman Baechler | sic! 2011 Ausgabe 2


Das unmittelbar bevorstehende Inkrafttreten der neuen – und ersten – eidgenössischen Zivilprozessordnung am 1. Januar 2011 und der ebenfalls anstehende – wenn auch im Datum noch nicht bestätigte – Start des Bundespatentgerichts (BPatGer) werden dem Immaterialgüterrechtsprozess ein neues Gepräge verleihen. Mit einem attraktiven Referenten-Line-up möchten die Veranstalter den Praktiker auf diese teilweise recht weit reichenden Veränderungen vorbereiten. Sie tun dies mit grossem Erfolg: Die stattliche Zahl von 160 Teilnehmern, die Tagungsleiter Dr. Werner Stieger begrüssen darf, ist dafür Beleg genug.

Fabian Wigger | sic! 2011 Ausgabe 2


Die Tagung widmet sich der Diskussion, wie das Phänomen der Täuschung im Kunstkontext verarbeitet wird und welche rechtlichen Fragen sich dabei stellen.

Sandra Bienek | sic! 2011 Ausgabe 2


Das Institut hat seine Richtlinien in Markensachen aktualisiert und ergänzt. Dabei wurde insbesondere die neuste Rechtsprechung eingearbeitet.

Eric Meier | sic! 2011 Ausgabe 1



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