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Aufsätze / Articles
Über die rechtliche Qualifikation des Lizenzvertrags ist viel geschrieben worden. Während dieser Vertragstypus heute in der Rechtsprechung und der Lehre praktisch einhellig als Innominatvertrag sui generis angesehen wird, ist noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts die Nähe zum Pachtvertrag betont worden, lassen sich doch Immaterialgüter unter die Legaldefinition des Pachtvertrags (Art. 275 OR) subsumieren («ein nutzbares Recht»). Der vorliegende Beitrag soll den rechtshistorischen Werdegang des Lizenzvertrags vom Nominat- zum Innominatvertrag skizzieren.
Nils Rogenmoser | sic! 2025 Ausgabe 4