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Berichte / Rapports
Dieser Artikel fasst die jüngste Entscheidung T56/21 kurz zusammen und erörtert sie. In dieser Entscheidung kam eine Beschwerdekammer des EPA zu dem Schluss, dass bei der Prüfung einer Patentanmeldung weder Art. 84 noch die Regeln 42, 43 und 48 EPÜ eine Rechtsgrundlage dafür bieten, dass die Beschreibung an zulässige Ansprüche mit einem engeren Gegenstand angepasst werden muss.
Philip Kerpen | sic! 2025 Ausgabe 5