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Aufsätze / Articles
Die Beweiserhebung und Beweiswürdigung gehört nicht zu den Kompetenzen des Bundesgerichts. Die tatsächliche Erfassung des Streitgegenstands ist Sache der kantonalen Gerichte bzw. des Bundespatentgerichts. Dies bedeutet indessen nicht, dass Beweiserhebung und -würdigung nicht Gegenstand der rechtlichen Beurteilung durch das Bundesgericht bilden. Der nachfolgende Beitrag geht auf die im bundesgerichtlichen Verfahren überprüfbaren Rechtsfragen ein, die sich im Zusammenhang mit dem Beweisverfahren im Immaterialgüterrechtsprozess stellen.
Kathrin Klett / Christoph Hurni | sic! 2014 Ausgabe 5