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Aufsätze / Articles
Die immaterialgüterrechtlichen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht laufen nach den Regeln des öffentlichen Prozessrechts ab, weisen aber Querbezüge zum Zivilprozessrecht auf. Während im Zivilprozess der Beweisverfügung eine zentrale Bedeutung zukommt, rückt im verwaltungsrechtlichen Verfahren der Beweisantrag in den Fokus. Das Beweisantragsrecht stellt eine wichtige Ergänzung zu der Untersuchungsmaxime dar.
Philipp J. Dannacher | sic! 2014 Ausgabe 5