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Aufsätze / Articles

Die Uefa macht gegenüber den Organisatoren von Public-Viewing-Veranstaltungen an der Fussball-Europameisterschaft 2008 (Euro 2008) für die Live-Übertragung von Spielen auf Bildschirmen mit mehr als 3 Meter Diagonale verschiedene Ausschliesslichkeitsrechte und, daraus abgeleitet, eine Lizenzpflicht geltend. Soweit irgendeine Form von kommerzieller Verwertung vorliegt, ist die Uefa-Lizenz kostenpflichtig. In den Lizenzbedingungen beschränkt die Uefa zudem das Recht der Veranstalter, das Public Viewing durch Dritte sponsern zu lassen. Im nachfolgenden Beitrag wird die rechtliche Grundlage der Uefa-«Lizenzen» bzw. der von diesen implizit unterstellten Rechte hinterfragt und geprüft.

Reto Arpagaus | sic! 2008 Ausgabe 2