F
Forum â Zur Diskussion / A discuter
Das Institut kann die Inhaber einer Marke oder eines Designs an das Datum des Ablaufs und die Möglichkeit einer VerlĂ€ngerung erinnern. Die Erinnerung erfolgte fĂŒr Marken bisher sechs Monate, fĂŒr Designs vier Monate vor FĂ€lligkeit. KĂŒnftig werden die Erinnerungsschreiben in diesen beiden Schutzrechten einheitlich drei Monate vor FĂ€lligkeit versandt. Von der Ănderung betroffen sind Marken und Designs, deren Schutzfrist am 1. Juli 2008 oder spĂ€ter ablĂ€uft. Die Anpassung der Erinnerungsfrist erlaubt es dem Institut, GebĂŒhrenĂ€nderungen kĂŒnftig rascher nach der Genehmigung durch den Bundesrat umzusetzen.
JĂŒrg Herren | 2008 Ausgabe 2