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Forum – Zur Diskussion / A discuter

Das Institut kann die Inhaber einer Marke oder eines Designs an das Datum des Ablaufs und die Möglichkeit einer VerlĂ€ngerung erinnern. Die Erinnerung erfolgte fĂŒr Marken bisher sechs Monate, fĂŒr Designs vier Monate vor FĂ€lligkeit. KĂŒnftig werden die Erinnerungsschreiben in diesen beiden Schutzrechten einheitlich drei Monate vor FĂ€lligkeit versandt. Von der Änderung betroffen sind Marken und Designs, deren Schutzfrist am 1. Juli 2008 oder spĂ€ter ablĂ€uft. Die Anpassung der Erinnerungsfrist erlaubt es dem Institut, GebĂŒhrenĂ€nderungen kĂŒnftig rascher nach der Genehmigung durch den Bundesrat umzusetzen.

JĂŒrg Herren | 2008 Ausgabe 2