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Aufsätze / Articles

Im Rahmen der Verkehrsfähigkeit von Immaterialgüterrechten sind, abgesehen von Vererbungen, vor allem Übertragungsvorgänge unter Lebenden bedeutsam. Da im Rechtsverkehr auch registerbezogene Publizitätsinteressen zu beachten sind, sollen im Folgenden Fragen des Rechtsübergangs und insbesondere des Gutglaubensschutzes näher beleuchtet werden. Das IGE vertritt in diesem Punkt für das Markenrecht die Ansicht, dass ein Rechtserwerb vom nichtberechtigten eingetragenen Inhaber auch bei gutem Glauben nicht möglich sei. Die vorliegende Abhandlung will zeigen, dass Fragen des gutgläubigen Erwerbs jedoch namentlich mit Blick auf die Gesetzesmaterialien differenziert zu beantworten sind.

Gregor Wild | sic! 2008 Ausgabe 4