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Berichte / Rapports

Um seiner Begründungspflicht bei der Zurückweisung von Marken nachzukommen, hat das HABM bei Tatsachen, welche nicht allgemein bekannt sind, den Beweis für das Vorliegen der entsprechenden Zurückweisungsgründe zu führen.

Yves Bugmann | 2008 Ausgabe 4