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Forum – Zur Diskussion / A discuter
Das Bundesgericht hat in einer patentrechtlichen Entscheidung die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen bei der Gewinnberechnung präzisiert und unabhängig von den subjektiven Voraussetzungen seitens des Verletzers auch den Einwand des zulässigen Alternativverhaltens bejaht. Der vorliegende Beitrag analysiert diese Rechtsprechung vor dem Hintergrund der Entscheidungen «Rohrschelle» und «Patty Schnyders Vater» und zeigt auf, wie eine unterschiedliche Gewinnberechnung bei gut- und bösgläubigen Verletzungshandlungen erfolgen sollte.
Patrick Kohler | 2008 Ausgabe 7-8