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Berichte / Rapports

Auf Ende 2006 wurde die Rekurskommission für geistiges Eigentum aufgelöst. Deren Zuständigkeiten sind per 1. Januar 2007 ins Bundesverwaltungsgericht überführt worden. Dieses hat sich auf dem Gebiet des geistigen Eigentums im Wesentlichen der Praxis der Vorgängerbehörde angeschlossen. Zum Teil, insbesondere im Bereich der Formmarken, ist aber eine Weiterentwicklung dieser Praxis deutlich geworden. Zu Beschwerden gegen Verfügungen des Bundesamts für Landwirtschaft, des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister oder der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ergingen im Jahre 2007 noch keine hier interessierenden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts.

Katja Stöckli / Philipp J. Dannacher | sic! 2008 Ausgabe 9