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Forum – Zur Diskussion / A discuter

Die Formmarke ist für die Rechtsprechung und Lehre bisher eine Knacknuss gewesen, denn sie liegt teilweise quer zu den etablierten markenrechtlichen Grundsätzen. Der Beitrag beleuchtet die Rolle und Bedeutung eines der beiden absoluten Ausschlussgründe für Formmarken: «Formen, die das Wesen der Ware ausmachen» (Art. 2 lit. b, Teil 1 MSchG).

Peter Heinrich | 2008 Ausgabe 9