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Aufsätze / Articles

In markenrechtlichen Verfahren sind Beweise oft Mangelware. Für viele Behauptungen müssen indirekte Beweise mühsam recherchiert und Umwege über Hilfstatsachen gemacht werden. Gesuchsteller ziehen es deshalb oft vor, an das Erfahrungswissen der urteilenden Behörde zu appellieren und den relevanten Sachverhalt möglichst glaubwürdig zu behaupten, anstatt Beweise dafür anzubieten. Der Beitrag empfiehlt Beweisofferten aus taktischen Gründen, erläutert, wo solche gefunden werden können, und erörtert die Beweiswürdigung aus Sicht der Behörden.

David Aschmann | sic! 2008 Ausgabe 10