Die Schaffung eines Bundespatentgerichts mit einem namhaften Bedarf an spezialisierten Fachkräften und einer Geschäftslast von um die 30 Zivilklagen im Jahr ist nach Kosten- und Effizienzgesichtspunkten zu überdenken. Der Gesetzesentwurf des Bundesrats sieht vor, ein eigenständiges neues Gericht aufzubauen, das seinen Sitz an jenem des Bundesverwaltungsgerichts haben und über die Gerichtsgebühren sowie subsidiär Zuschüsse des IGE finanziert werden soll. Wie lässt sich das neue Gericht mit angemessenem Aufwand wirtschaftlich und zugleich unabhängig organisieren? Für welche Klagen wird es zuständig sein, in welcher Sprache verhandeln, und wie wird es seine technisch ausgebildeten Mitglieder am Verfahren beteiligen? Diesen und anderen Fragen geht der Beitrag vor dem Hintergrund der beim Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts gemachten Erfahrungen nach.
Philippe Weissenberger / David Aschmann | 2008 Ausgabe 11