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AufsÀtze / Articles

GemÀss Art. 15 KG haben die Zivilgerichte dann, wenn in einem zivilrechtlichen Verfahren die ZulÀssigkeit einer WettbewerbsbeschrÀnkung in Frage steht, die Sache der Wettbewerbskommission zur Begutachtung vorzulegen. Dabei ist man sich grundsÀtzlich einig, dass das Gutachten der Wettbewerbskommission ein Zivilgericht nicht zu binden vermag.

David RĂŒetschi | sic! 2008 Ausgabe 12