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Aufsätze / Articles

Im Unterschied zum UWG hat das Bundesgericht für die Beurteilung firmenrechtlicher Konflikte bisher keine verbindliche Methodik festgelegt. Gleichwohl lässt sich aus den einschlägigen Urteilen des Bundesgerichts eine Reihe von entscheidsrelevanten Kriterien herausarbeiten, die im vorliegenden Beitrag zu einem dreistufigen Prüfraster verdichtet und erläutert werden. Weiter zeigt der Beitrag anhand einer Analyse des Kriteriums der Beeinträchtigung einen möglichen, differenzierteren Ansatz bei der Beurteilung firmenrechtlicher Konflikte auf.

Peter Widmer | sic! 2009 Ausgabe 1